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4/1999
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MEHR EMPFÄNGER VON ARBEITSLOSENHILFE UND ERZIEHUNGSGELD (ANTWORT)

Bonn: (hib) as- Die durchschnittliche Zahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Erziehungsgeld ist im gesamten Bundesgebiet von insgesamt 1.779 Personen (1.657 Frauen, 122 Männer) im Jahre 1992 auf 8.463 Personen (8.014 Frauen, 449 Männer) im Jahre 1997 gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (14/240) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Arbeitslosenhilfe bei erneuter Bedürftigkeit und Erziehungsgeldbezug (14/192) weiter zu entnehmen ist, kamen im Jahre 1992 28 dieser Personen aus den neuen Bundesländern, 1997 waren es 1.860. Neuere Angaben dazu gibt es nicht, da seit 1998 diese Daten von der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr statistisch erfaßt werden. Wie die Regierung weiter erläutert, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, wenn seit dem letzten Tag des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ein Jahr vergangen ist. Um den Anreiz zur Selbsthilfe für Arbeitslose zu erhöhen sowie besonderen Schutzbedürfnissen Rechnung zu tragen, verlängere sich diese Frist unter anderem um Zeiten, in denen der Arbeitslose einen Angehörigen gepflegt hat, ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat, selbständig erwerbstätig oder nicht bedürftig war. Die Verlängerung erfolgt um längstens zwei Jahre. Über die Zahl der Arbeitslosen, denen die Arbeitslosenhilfe nach Pflegezeiten, Kinderbetreuungszeiten, Zeiten der Selbständigkeit und Zeiten der Nichtbedürftigkeit wiederbewilligt wurde, könnten keine Angaben gemacht werden, da diese Zahlen von der Arbeitsanstalt statistisch nicht erfaßt würden. Das selbe gelte für die Gründe, die Arbeitslose beim Antrag auf Wiederbewilligung der Arbeitslosenhilfe angeben und für die Gründe, aus denen die Bedürftigkeit bei Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosenhilfe vorübergehend oder endgültig entfällt und der Bezug der Arbeitslosenhilfe deshalb beendet wird.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900402
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