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7/1999
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REGIERUNG BESTÄTIGT ZUSÄTZLICHE ZAHLUNGEN AN BUNDESLÄNDER (ANTWORT)

Bonn: (hib) vb- Die Bundesregierung hat Angaben der PDS bestätigt, sie zahle jährlich 282 Millionen DM an zusätzlichen Festbeträgen an zehn Bundesländer, um deren Wohngeldanteil zu erstatten. Wie sie in ihrer Antwort (14/255) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (14/212) weiter mitteilt, sollen diese unterschiedlich hohen Beträge der Kompensation von Einnahmeausfällen dienen, welche den Ländern durch den Rückzug des Bundes aus der Beteiligung an den Ausgaben bei der Krankenhausfinanzierung entstanden sind. Eine vom Bundesrechnungshof angeregte Änderung dieses Vorgehens könne nur "im Rahmen einer Gesamtlösung in den komplexen Fragenbereich des Abbaus der Mischfinanzierung und des entsprechenden Finanzausgleichs im Bund-Länder-Verhältnis" erfolgen, so die Regierung. Sie plane nach gegenwärtigem Stand deshalb nicht, diese zusätzlichen Mittel in Zukunft dafür zu nutzen, allen Ländern eine gleichmäßig höhere Erstattung ihrer Wohngeldkosten zu gewähren.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900708
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