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11/1999
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ENTSCHEIDUNG ÜBER MAHNMAL LIEGT ALLEIN BEIM BUNDESTAG

Bonn: (hib) ku- Die endgültige Entscheidung über die Verwirklichung des Holocaust-Mahnmals liegt allein in der Kompetenz des Bundestags. Dies betonte der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Michael Naumann, am Mittwoch nachmittag im Kulturausschuß. Wenn dem Parlament heute zu den Ergebnissen dreier Auswahlverfahren ein Alternativ-Vorschlag vorgelegt werde, so sollten die Abgeordneten dies als Entscheidungshilfe verstehen. Die Bundesregierung werde dabei die Entscheidung des Bundestages selbstverständlich respektieren.

Dieser Alternativ-Vorschlag sieht Naumann zufolge vor, in enger und architektonischer Verbindung ein Mahnmal und ein Haus der Erinnerung zum Gedenken an die Opfer des Holocaust zu errichten. Ein rein künstlerisches und architektonisches Denkmal besitze zwar hohe symbolische und gesellschaftliche Legitimation. Allerdings habe sich im Verlauf der Diskussion zum Mahnmal gezeigt, daß ein Konsens über einen ästhetischen, bildhauerischen oder architektonisch überzeugenden Gestus des Gedenkens an den Mord von europäischen Juden bisher nicht existiere und womöglich auch nicht entstehen könne. Wohl aber könne ein Denkmal im Zusammenwirken mit einem Haus der Erinnerung die Gefahr bannen, als "Schlußstrich" unter der Geschichte des Holocaust mißverstanden zu werden. In dem Stehlenfeld werde, so Naumann, an das Schicksal der Opfer erinnert. Die Frage der Täterschaft und der historischen Verantwortung der Gesellschaft werde im Haus der Erinnerung einen zentralen Ort finden.

Die SPD erklärte in diesem Zusammenhang, es sei nicht klug, wenn sich nur eine schwache Mehrheit für eines der nunmehr drei Modelle fände. Eine hohe Zustimmung für eines der Projekte wäre ein deutliches und wünschenswertes Signal. Es ginge doch in erster Linie darum, daß nachfolgende Generationen auf die Erkenntnisse der heute lebenden Bevölkerung zurückgreifen könnten. Dabei müsse die Botschaft sein, "die Barbarei der Vorgängergeneration darf sich nie wiederholen". Dies gehe aber nur, wenn die Menschen wüßten, was damals passiert sei.

Die CDU/CSU merkte an, dies sei nicht der Anfang eines Diskussionsprozesses, aber auch noch nicht das Ende. Nach der Vorlage des dritten Modells würden eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen, die vor einer Entscheidung im Parlament geklärt werden müßten. Unter anderem sei zu klären, wie man damit umgehe, daß dieses neue Modell nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen sei. Weiterhin sei von Interesse, ob ein Vertrag ohne eine weitere Ausschreibung überhaupt möglich sei. Schließlich wollte die Union wissen, wer dem Bundestag das neue Konzept überhaupt offiziell vorschlage. Naumann hatte zuvor in seinen Ausführungen anklingen lassen, der neue Vorschlag werde dem Parlament nicht durch die Regierung zugeleitet.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901102
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