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24/1999
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DIALOG MIT CHINA SCHLIESST KRITIK NICHT AUS

Bonn: (hib) mr- Ein auf verschiedenen Ebenen mit der Volksrepublik China geführter Dialog schließt eine Kritik an der Situation der Menschenrechte in diesem Land nicht aus. Das betonte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Gerd Poppe (Bündnis 90/Die Grünen), am Mittwoch vormittag im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. China sei eine Gesellschaft im Umbruch, in der es nicht nur "Hardliner" gebe. Deshalb sei es notwendig, die dortige Demokratiebewegung zu unterstützen. Mit Blick auf die im März/April in Genf tagende Menschenrechtskonferenz (MRK) der Vereinten Nationen erklärte Poppe auf Nachfrage des Ausschusses, die Bundesregierung werde deshalb bei der Frage einer Resolution gegenüber China "offensiv" bleiben. Es gebe jedoch einige EU-Staaten, die gegen eine solche Resolution seien. Innerhalb der EU sei man aber bestrebt, auf der MRK mit einer Stimme zu sprechen.

In seinen Ausführungen ging Poppe auch auf den EU-China-Dialog ein, dessen letztes Treffen am 8. und 9. Februar in Berlin war. Dieser habe darunter gelitten, daß die deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGO) dem Treffen ferngeblieben seien, da sie nicht bereit seien, "einen Dialog um des Dialogs willen" zu führen. Er könne diese Argumentation verstehen, so Poppe, zumal sich China in den letzten Jahren nicht bewegt habe und Themen wie willkürliche Verhaftung, Arbeitslager, exzessive Anwendung der Todesstrafe und das Tibet-Problem wie schon seit Jahren auch heute noch auf der Tagesordnung stünden. Positiv zu bewerten sei, daß die chinesische Regierung sich bereit erklärt habe, den UN-Sonderberichterstatter ins Land zu lassen. Auch sehe es so aus, als ob China bereit sei, dem Internationalen Roten Kreuz die Möglichkeit der Gefangenenbetreuung einzuräumen. Bei letzterem seien aber noch Zweifel angesagt.

Zu seiner zukünftigen Politik als Menschenrechtsbeauftragter legte Poppe dar, einige der Themen seien sicherlich ressortübergreifend und fielen nicht nur in den Bereich des Auswärtigen Amtes. Zu nennen seien dabei insbesondere die Entwicklungspolitik, die Wirtschaftspolitik und die Flüchtlings- bzw. Asylpolitik der Bundesregierung. In diesem Zusammenhang müsse auch darüber nachgedacht werden, den Menschenrechtsbegriff im Sinne der Opfer zu erweitern und fortzuschreiben. Eine Anerkennung als Asylbewerber aufgrund nur staatlicher Verfolgung reiche nicht aus. In Staaten wie zum Beispiel Afghanistan, gebe es zwar keine direkte staatliche Unterdrückung, die Verfolgung durch die in vielen Gebieten vorherrschenden Taliban habe aber die selbe Wirkung. Die CDU/CSU-Fraktion gab zu dieser Problematik zu bedenken, daß die Bundesrepublik Deutschland ein anderes Rechtssystem habe als andere Staaten, die auch nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtursache anerkennen. In solchen Staaten habe ein erweiterter Menschenrechtsbegriff auch andere Konsequenzen. Auf die Frage der F.D.P., wie der Menschenrechtsbeauftragte in die Haushaltsberatungen einbezogen werde, erklärte Poppe, an den bisherigen Entwürfen sei er nicht beteiligt gewesen. Der Ansatz für Humanitäre Hilfe entspräche mit 68,5 Millionen DM in etwa der des Vorjahres in Höhe von 70 Millionen DM. Dies sei allerdings eine Stagnation, die ihn "mit Sorge erfülle". Mit den Abgeordneten stimmte Poppe quer durch die Fraktionen überein, daß bei einem verstärkten Menschrechtsengagement auch die Mittel erhöht werden müßten. Vor allem im präventivem Bereich müsse mehr getan werden. Die Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte sowie die Stärkung der zivilen Gesellschaft vermeide Konflikte. Dazu brauche man aber Geld.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902401
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