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56/1999
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ZAHLUNGSVERZUG SOLL WIRKSAM BEKÄMPFT WERDEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) re- Den Zahlungsverzug wirksam zu bekämpfen, Verfahren zu beschleunigen und dadurch den Mittelstand zu stärken, fordert die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag (14/567). Darin fordert sie das Bundesministerium der Justiz unter anderem auf, eine zügige Einigung über die Einführung zentraler Mahngerichte in allen Ländern für das automatisierte Verfahren zur schnelleren und effektiveren Durchführung von Mahnverfahren herbeizuführen, den gesetzlichen Verzugszins zu reformieren und öffentliche Behörden bei Überschreitung von Fälligkeitsterminen auf Zahlung der gesetzlichen Vollzugszinsen zu verpflichten. Ferner sei die Kommunalaufsicht durch die Länderregierungen effektiver zu gestalten, um der schlechten Zahlungsmoral kommunaler Auftraggeber Abhilfe zu schaffen. Auch soll für Schuldbeträge unter 30.000 Euro ein vereinfachtes Gerichtsverfahren eingeführt werden.

Die Zahlungsmoral in Deutschland habe sich zu einem ernsthaften Problem für die Wirtschaft entwickelt, heißt es in dem Antrag. Davon besonders betroffen sei der Mittelstand. Die Mißstände in der Zahlungsweise seien weder akzeptabel noch hinnehmbar. Der "Verwilderung der Sitten" müsse sich der Gesetzgeber "energisch" entgegenstellen. Der Zahlungsverzug, so die Abgeordneten, bewirke beim Gläubiger Liquiditätsprobleme, eine Beeinträchtigung der Rentabilität und eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit. Im schlimmsten Falle komme es sogar zum Konkurs und zum Verlust von Arbeitsplätzen. Die F.D.P.-Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf eine Untersuchung der Deutschen Ausgleichsbank aus dem Jahr 1995, wonach Existenzgründer als Ursachen für Liquiditätsengpässe zu 62,4 Prozent die schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden angegeben haben.

Die öffentliche Hand gebe beim Thema Zahlungsverzug "generell" ein denkbar schlechtes Beispiel ab. Im Durchschnitt würden Abschlagszahlungen zum Beispiel im Baubereich, von Bund und Ländern erst 30 Tage nach Rechnungsausgang beglichen anstatt, wie es die Verdingungsverordnung Bau vorsehe, innerhalb von 18 Tagen. Der Bund zahlte seine Schlußrechnungen in der Regel erst nach 101 Tagen anstatt spätestens nach zwei Monaten. Die Länder beglichen ihre Schlußrechnungen nach 99 Tagen, die Kommunen durchschnittlich nach 73 Tagen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905603
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