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59/1999
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BEI GEN-DATEI-AUSWERTUNG BLEIBT DAS "WIE" UMSTRITTEN

Bonn: (hib) re- Bei Enthaltung der Stimmen von CDU/CSU und PDS ist der Gesetzentwurf der Regierungskoalition (14/445) zur "Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes" heute vormittag im Rechtsausschuß beschlossen worden. Zuvor hatte man dazu insgesamt sechs Änderungsanträge verabschiedet. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (14/43) wurde mit der Abstimmung über den Entwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen für erledigt erklärt.

Grundlage der Ausschußberatung war der Entwurf der Regierungskoalition, womit sich auch die CDU/CSU-Fraktion einverstanden erklärte. Die SPD-Fraktion räumte ein, der Entwurf der CDU/CSU versuche auf "unbürokratische Art das zu erreichen, was wir gemeinsam wollen". Beide Gesetzentwürfe sehen die Einschaltung des Bundeszentralregisters und den Rückgriff auf alte Daten vor. In dem Entwurf der Regierungskoalition wolle man dagegen auch den Belangen des Datenschutzes sorgfältig Rechnung tragen. Darin, so die SPD weiter, scheine der eigentliche Unterschied zwischen beiden Entwürfen zu liegen. Man stimme insofern "in der Zielsetzung überein". Der "Streit" gehe allein über das "Wie".

Die CDU/CSU-Fraktion wies auf nicht identische Formulierungen in den Änderungsanträgen hin. Sie appellierte an die Vertreter der Regierungskoalition, man solle künftig nach einem Berichterstattergespräch keine weiteren Änderungen vornehmen. Andernfalls sei jenes hinfällig. Ferner sei die Frage offen geblieben, warum so bedeutsame Straftatbestände wie Drogen und Organisierte Kriminalität nicht im Straftatenkatalog des Koalitionsentwurfes aufgeführt würden, unbedeutsamere dagegen sehr wohl erfaßt seien.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen entgegnete, das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz sei in der vergangenen Legislaturperiode vor allem "unter dem Eindruck der Sexualstraftaten und Gewaltdelikte" verabschiedet worden. Eine "Ausuferung" im Katalog auf alle Straftaten sei nicht sinnvoll. Es bliebe nach wie vor die Möglichkeit der Einzelabfrage, sofern die Gruppenabfrage in manchen Fällen nicht vorgesehen sei. Darauf verwies auch der Vertreter der Bundesregierung. Er bemerkte zudem, die Straftaten im erwähnten Katalog seien auch in Rücksprache mit Kriminalpraktikern der Länder aufgenommen worden. Im Vordergrund stand dabei die Frage, zur Auswertung welcher Straftaten die DNA-Analyse rückwirkend für sinnvoll gehalten werde. Außerdem gehe es in einem zweiten Aspekt lediglich um eine "interne Kontrollvereinfachung". Das Verfahren im Bundeszentralregister sei darauf ausgerichtet, von Staatsanwaltschaften gestellte Einzelfragen zu beantworten. Zur schnellen Beantwortung von Gruppenanfragen bräuchte man aus technischen Grünen nunmehr einen Katalog bzw. müßten "gewisse Dinge" vom Verfahren her vorprogrammiert werden.

Der F.D.P.-Fraktion erschien es zunächst unverständlich, warum die Bundesregierung statt des deutschen Begriffes DNS (Desoxyribonukleinsäure) die englische Fassung DNA (Desoxyribonukleinacid) bevorzuge. Man akzeptierte jedoch dann die Erklärung des Vertreters der Bundesregierung, der Begriff DNA sei eine inzwischen "eingedeutschte" Bezeichnung. Die PDS-Fraktion äußerte, man habe nach wie vor "grundrechtliche Bedenken" in bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf.

Die geplante Ermächtigung für den Generalbundesanwalt, künftig auch Gruppenauskünfte aus dem Bundeszentralregister an Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt (BKA) zu erteilen und damit die Verfolgung von Sexualstraftätern und Kindesmißhandlung zu erleichtern, begrüßten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch ebenfalls im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Mitberatung ihres Gesetzentwurfes zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes (14/445). Mit ihren Stimmen und den Stimmen der F.D.P. wurde dem federführenden Rechtsausschuß Annahme der Vorlage empfohlen. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Ergänzung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes (14/43). Nach Ansicht der CDU/CSU, die auch die Polizei einschalten möchte, könnten bei dem Koalitionsentwurf Mehrfachtäter durch den Raster fallen. Nach Ansicht der Koalition ist der CDU/CSU-Entwurf rechtssystematisch völlig unzureichend und beachte den Datenschutz nur ungenügend. Der von der Koalition gewollte und bei der CDU/CSU nicht vorhandene Straftatenkatalog sei unbedingt notwendig. Weiter schieße die CDU/CSU in manchen Punkten über das Ziel hinaus. Mit dem Koalitionsentwurf werde der Rechtsstaatlichkeit und der Verbrechensbekämpfung genüge getan. Die F.D.P. stimmte für den Koalitionsentwurf, weil dieser "klarer sei".

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905901
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