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59/1999
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LEISTUNGEN FÜR KRIEGSOPFER WERDEN NICHT GEKÜRZT

Bonn: (hib) hh- Die Leistungen für die Versorgung von Kriegsopfern werden im Haushaltsjahr 1999 nicht gekürzt. Die Kürzung des Mittelansatzes im Etatentwurf (14/300-Epl11) resultiert allein aus einem Rückgang der Empfängerzahlen. Das betonte die Bundesregierung am Mittwoch vormittag im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung auf mehrmaliges Nachfragen der F.D.P.-Fraktion und legte weiter dar, das "Raunen" der Liberalen, die Leistungen für die Kriegsopfer würden gekürzt, sei "unverantwortlich". Bislang hätten sich auch noch keine Verbände an das Fachministerium gewandt. Die Freien Demokraten legten zuvor dar, sie hätten den Rückgang im Haushalt für die Kriegsopferversorgung thematisiert, weil an sie dieses Anliegen von den Verbänden herangetragen worden sei. Der Etat-Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Kapitel Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen von 10,2 Milliarden DM in letzten Haushalt auf nun 9,11 Milliarden DM zurückzufahren.

In dieser zweiten generellen Aussprache zum Einzelplan 11 (die erste Aussprache war am 17. März) kritisierten die Oppositionsfraktionen vor allem die geplanten Ausgaben der Bundesregierung für die Öffentlichkeitsarbeit und den Ansatz für den Bundeszuschuß für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Höhe von 11 Milliarden DM. Angesichts eines zu erwartenden Rückgangs der Arbeitslosenzahlen um rund 150.000 im Jahre 1999 könne der Ansatz für den Bundeszuschuß um mindestens 4,5 Milliarden DM zurückgefahren werden, argumentierte die CDU/CSU. Dieses "erhebliche Entlastungspotential" müsse statt dessen dafür genutzt werden, die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung zu entlasten. Der Weg, die Beiträge mit Hilfe der Einnahmen durch die Öko-Steuer zu reduzieren, sei falsch. Im übrigen, so die Union, seien die im letzten Jahr für die BA vorgesehenen 14 Milliarden DM nicht vollständig abgeflossen. Lediglich 7,8 Milliarden DM seien tatsächlich benötigt worden. Reduziere die Bundesregierung den Ansatz für die Arbeitsanstalt nicht, könne auch vermutet werden, daß sie nicht wirklich mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit rechne. Die Sozialdemokraten hielten dem entgegen, die Tatsache, daß die CDU/CSU nun ihr "Herz für niedrige Beiträge" entdecke, könne nicht ernst genommen werden. Sie selbst habe in den vergangenen 16 Jahren dazu beigetragen, daß die Lohnnebenkosten so stark angestiegen seien. Der weiterhin hohe Bundeszuschuß an die Arbeitsanstalt werde dazu genutzt, eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu gestalten. Die Bundesregierung fügte ergänzend hinzu, eine Reduzierung der Mittel für die BA führe zwangsläufig dazu, die Sachkostenmittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen an die Träger zu reduzieren, Strukturanpassungsmaßnahmen zurückzufahren und das Sonderprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit zu streichen. Dies könne aber auch nicht im Interesse der Opposition sein. Bündnis 90/Die Grünen räumte ein, die Union habe Recht, wenn sie den Haushalt als einen Übergangshaushalt bezeichne. Dennoch sei es gelungen, andere Akzente zu setzen. Ziel sei es, die aktive Arbeitsmarktpolitik "auf hohem Niveau zu verstetigen". Die Mittel dafür seien keine "Sparkasse". Es sei ein politisches Zeichen, so B 90/Grüne, ob man den BA-Zuschuß absenke oder die Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einsetze. Die PDS erklärte, sie stimme mit dem Ziel, die Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau zu verstetigen, zwar überein, es reiche jedoch nicht aus, dies in einem Haushalt zu tun. Die Arbeitslosigkeit sei ein Dauerproblem. Es sei aber gut, bereits in diesem Etat die Weichen neu zu stellen und Gelder einzusetzen. Überdacht werden sollten jedoch "fragwürdige Instrumente" wie zum Beispiel die private Arbeitsvermittlung. Mit Blick auf den Ansatz für die Arbeitslosenhilfe, der im Entwurf mit 28 Milliarden DM veranschlagt ist, meldete die PDS Zweifel an, ob dies ausreiche. Sie könne sich nicht vorstellen, daß eine rot-grüne Regierung eine Verschlechterung der Lage der Bezieher von Arbeitslosenhilfe in Kauf nehme.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905905
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