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65/1999
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STREITFÄLLE IM HANDEL MIT DEN USA BEILEGEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) wi- Auf eine Reihe von Streitfällen in den Handelsbeziehungen Deutschlands und der Europäischen Union mit der USA geht die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/645) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/333) ein. Im Streit darüber, ob die Bananenmarktordnung der EU mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) übereinstimmt, setzt sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben für eine einvernehmliche Lösung ein. Sie bedauert die Entscheidung der USA, ohne Genehmigung durch die WTO rückwirkend ab dem 3. März 1999 Strafzölle in Höhe von 100 Prozent des Warenwertes auf bestimmte EU-Exporte zu verhängen, falls die 1998 von der EU revidierte Bananenmarktordnung als WTO-widrig beurteilt wird. Die EU gehe gegen diese einseitige Maßnahme der USA in der WTO vor. Es komme darauf an, so die Regierung, mit den USA bald eine Lösung zu finden, um Schaden für die EU-Exportwirtschaft abzuwende. Was das Einfuhrverbot der EU für hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA angehe, habe sie noch bis 13. Mai Zeit, eine WTO-Streitschlichtungsentscheidung aus dem vergangenen Jahr umzusetzen, wonach es einer Risikobewertung bedarf, um das Importverbot zu rechtfertigen. Die Bundesregierung unterstütze die Europäische Kommission darin, in dieser Frage mit den USA im Gespräch zu bleiben, damit es nicht zu einer ähnlichen Konfrontation wie bei den Bananen kommt.

Wie es in der Antwort heißt, sind die USA in der WTO "mindestens ebenso oft" auf der beklagten Seite. Die EU stehe in förmlichen Konsultationen mit den USA, weil Importe in die USA mit einer aus EU-Sicht unzulässigen Hafenabgabe belastet würden. Ferner gehe es um WTO-widrige Exportsubventionen der USA, die bestimmten exportierenden Unternehmen gewährt werden. In einem weiteren Verfahren strebe die EU die Aufhebung des amerikanischen Antidumping-Gesetzes von 1916 wegen Widerspruchs gegen WTO-Antidumping-Regeln an, um möglichen Beeinträchtigungen von EU-Ausfuhren in die USA zu begegnen. Die US-Sanktionsgesetze mit extraterritorialer Wirkung seien regelmäßig Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der US-Administration. Damit würden die Bemühungen der EU zur Lockerung der US-Sanktionsgesetze unterstützt. Die Bundesregierung erklärt, sie erinnere die USA an ihre Verpflichtung, das Kuba-Sanktionsgesetz (Helms-Burton-Gesetz) zugunsten der EU zu ändern.

Die USA sind nach Regierungsangaben nach wie vor Hauptanlageland für deutsche Unternehmen. Deutsche Direktinvestitionen in den USA hätten dort zu 551.000 Arbeitsplätzen geführt. In der Rangliste der ausländischen Investoren liege Deutschland in den USA an vierter Stelle hinter Japan, Großbritannien und den Niederlanden. US-amerikanische Investitionen hätten in Deutschland zu einem Beschäftigungsstand von 489.000 Arbeitsplätzen geführt. Die Regelungen im deutschen Arbeitsgenehmigungsrecht würden US-Amerikaner beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt - unter Prüfung des Vorrangs inländischer Arbeitnehmer - bereits privilegieren, so daß keine weiteren Erleichterungen zum Personaltransfer für Firmen aus den USA erforderlich seien. Nachholbedarf bestehe dagegen bei der Erleichterung des Zugangs zum US-Arbeitsmarkt. Unvollständig sei auch die Öffnung der US-Beschaffungsmärkte.

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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906510
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