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69/1999
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BUNDESRAT FORDERT NEUVERTEILUNG DER AUSGLEICHSABGABE (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) as- Die durch die Hauptfürsorgestellen der Länder aufzubringenden Mittel an Ausgleichsabgabe zur Eingliederung Schwerbehinderter auf Landes- oder regionaler Ebene sollen nach Auffassung des Bundesrates zukünftig nicht mehr aus dem vom Bund verwalteten Fonds finanziert, sondern direkt von den Ländern verwaltet werden. Das beabsichtigt der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf (14/629) zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. Danach halten die Länder die bisherige Ausgleichsabgabe in Höhe von 45 Prozent an den Bundesausgleichsfonds für nicht sachgerecht, da davon zu einem wesentlichen Anteil regionale Maßnahmen finanziert würden. Das Ländergremium schlägt deshalb vor, den Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe in Höhe von 45 Prozent auf 25 Prozent zu reduzieren. Das sei gerechtfertigt, da sich mit dem Wegfall der Förderung von Werkstätten und Wohnstätten für Behinderte aus Mitteln des Ausgleichsfonds auch der Finanzbedarf desselben verringere. Ferner soll der Anteil, der der Bundesanstalt für Arbeit aus dem Ausgleichsfonds zur besonderen Förderung Schwerbehinderter zukommt, auf 90 Prozent der von den Hauptfürsorgestellen der Länder an den Ausgleichsfonds abgeführten Mittel limitiert werden.

In seiner Begründung stellt der Bundesrat fest, die jetzige Regelung verstoße gegen den föderativen Grundgedanken und das Subsidiaritätsprinzip. Durch die mit der Neuregelung erzielbare Verwaltungsvereinfachung werden eine wesentlich stärkere Effizienz und Beschleunigungen des Verwaltungsablaufs sowie damit auch spürbare Einsparungen im administrativen Bereich ermöglicht. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um die Umsetzung des auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder vom 30. November bis 2. Dezember 1994 einstimmig gefaßten Beschlusses zur Reform des Ausgleichsfonds.

Die Bundesregierung hält dagegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuverteilung nicht für sinnvoll. In ihrer Stellungnahme bewertet sie den Ländervorschlag als "isolierte und vorgezogene Maßnahme". Die von der Bundesregierung beabsichtigten Verbesserungen bei der Eingliederung Behinderter in Beruf und Arbeit machten neue Überlegungen im Hinblick auf das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe notwendig. Dabei würden auch Fragen nach der angemessenen Höhe der Ausgleichsabgabe geprüft. Die Bundesregierung verweist hier auf die Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998. Um eine umfassendere gesetzliche Neuordnung nicht zu erschweren, müsse es deshalb bis zu diesem Zeitpunkt beim geltenden Recht bleiben, so die Bundesregierung. Eine Limitierung des der Bundesanstalt für Arbeit zukommenden Anteils würde nach Auffassung der Bundesregierung eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Förderung der Eingliederung und Beschäftigung Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmöglich machen. Auch hält man eine mit der Festlegung eines Prozentanteils verbundene Kürzung der Mittel für nicht vertretbar, weil die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter überdurchschnittlich hoch sei. Schließlich trage die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung nicht hinreichend den Notwendigkeiten in den neuen Bundesländern Rechnung.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906902
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