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77/1999
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CDU/CSU-FRAKTION ZIEHT AUS DEM RECHTSAUSSCHUSS AUS

Bonn: (hib) re- Die CDU/CSU-Fraktion hat am Mittwoch vormittag im mitberatenden Rechtsausschuß an den abschließenden Beratungen über den Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes (14/533) nicht teilgenommen. Dem Auszug der Abgeordneten war eine längere Debatte über die Geschäftsordnung vorangegangen. In dieser bemängelte die CDU/CSU-Fraktion die Art und Weise des Vorgehens der Regierungskoalition bei einem "derart wichtigen Thema". Weder läge ein Protokoll der Expertenanhörung vor noch habe man die zu dem Gesetzentwurf vorliegenden Änderungsanträge innerhalb der eigenen Arbeitsgruppe beraten können, weil sie so spät zugestellt worden seien. Das Parlament werde mit diesem Verfahren "einfach degradiert". Der Antrag der CDU/CSU, in der Sache in dieser Sitzung nicht abzuschließen und statt dessen eine Sondersitzung in der Haushaltswoche durchzuführen, damit eine intensive Beratung möglich werde, wurde gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.

In der darauffolgenden Beratung stellte die SPD-Fraktion heraus, es handele sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen "sinnvollen Einstieg in eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes", mit dem der Status der Menschen verbessert werden könne, für die die Bundesrepublik zu ihrer Heimat geworden sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, man hätte an einigen Punkten gerne eine weitergehende Reform gehabt. Der Gesetzentwurf stelle jedoch sicher, daß es in Zukunft nicht mehr möglich sei, "Kinder schon im Kreissaal auszubürgern". Insofern stimme man der Vorlage vorbehaltlos zu. Die F.D.P.-Fraktion betonte, sie habe die vorliegende Lösung aus vielen Gründen gewollt. Wichtig sei, daß Kinder, die hier geboren werden, in eine "neue Identität" wachsen könnten. Deshalb sei die doppelte Staatsbürgerschaft in jungen Jahren richtig. Nach einer gewissen Zeit müßten sich die Betroffenen jedoch für die eine oder andere Staatsbürgerschaft entscheiden. Insgesamt glaube man, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein vernünftiger Weg gefunden wurde. Die PDS-Fraktion bedauert, daß sich die ursprünglichen Vorstellungen von einer generellen doppelten Staatsbürgerschaft nicht hätten durchsetzen können. Wahrscheinlich komme es jetzt zu einem Optionsmodell. Man habe immer noch verfassungsrechtliche Bedenken und werde sich aus diesem Grunde der Stimme enthalten. Sowohl von Seiten der SPD als auch von Bündnis 90/Die Grünen verwies man darauf, wie wichtig es gewesen sei, mit der Opposition in den heute anstehenden verfassungsrechtlichen Fragen zu beraten. Insofern bedauere man den Auszug der CDU/CSU-Fraktion "zutiefst".

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907701
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