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82/1999
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BUNDESRAT WILL APOTHEKENGESETZ GEÄNDERT SEHEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) ge- In einem Gesetzentwurf schlägt der Bundesrat die Änderung des Apothekengesetzes (14/756) vor. Die Länderkammer erläutert in ihrer Initiative, durch die Einführung der zweiten Stufe zur Pflegeversicherung sei in den Ländern eine Anzahl von Krankenhausbetten oder Betten in gleichgestellten Einrichtungen in stationäre Pflegebetten umgewandelt worden. Sie seien dadurch aus der Versorgung nach dem Apothekengesetz herausgefallen, eine sachgerechte Kontrolle dieser Arzneimittelbestände durch Apotheker sei deshalb nicht mehr sichergestellt. Zusätzlich entstünden den Krankenkassen erhebliche Mehrkosten für Arzneimittel, da eine vertragliche Regelung zwischen Heimträgern und öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken für eine kostengünstigere und verbesserte Arzneimittelversorgung nach der gültigen Gesetzeslage nicht möglich sei. Mit dem nun vorgelegten Änderungsgesetz will der Bundesrat erreichen, daß die Versorgung von Krankenhausambulanzen durch Krankenhausapotheken und von Pflegeheimen durch öffentliche oder Krankenhausapotheken nach dem Apothekengesetz neu geregelt wird. Für Heime, die die Bedingungen des Apothekengesetzes nicht erfüllen, soll ein neuer Paragraph im Gesetz geschaffen werden, der eine vertragliche Regelung zwischen Heimträgern und öffentlichen Apotheken für eine verbesserte Arzneimittelversorgung ermöglicht. Darüber hinaus sollen vertragliche Regelungen zwischen Krankenhausapotheken bzw. öffentlichen Lieferapotheken und den nach Landesrecht bestimmten Trägern und Ausführenden des Rettungsdienstes eine qualitativ und ökonomisch verbesserte Arzneimittelversorgung ermöglichen. Den Angaben zufolge entstehen für die öffentlichen Haushalte keine Kosten; Krankenversicherungsträger und Heimträger würden durch die Neuregelungen entlastet, heißt es in dem Entwurf.

Die Bundesregierung legt in ihrer Stellungnahme dar, mit der Initiative des Bundesrates seien in Bezug auf die Arzneimittelversorgung auch Fragen der künftigen Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung berührt, die im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform zu sehen seien. Sie werde deshalb zu den Vorschlägen der Länderkammer im Zusammenhang mit der anstehenden parlamentarischen Beratung zur Gesundheitsreform im einzelnen Stellung nehmen.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908206
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