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83/1999
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TEUERSTER EINZELBERATER KOSTETE ÜBER 2 MILLIONEN DM (ANTWORT)

Bonn: (hib) nl- Einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer hat ein Einzelberater der Treuhandanstalt zwischen dem 1. November 1992 und dem 31. Dezember 1996 bei einem Tagessatz von 3.500 DM rund 2,11 Millionen DM erhalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/778) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/700) zu den Beraterleistungen der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtungen hervor. Die Zahl der Beraterverträge nehme in den letzten Jahren relativ zu, so die Regierung, weil wegen geringerer Budgets und um größtmögliche Flexibilität aufrechtzuerhalten in der Regel auf Dreimonatsverträge übergegangen werde. Beraterverträge würden in der Regel nicht unternehmensspezifisch abgeschlossen, weil die Leistungen allen Aufgabengebieten der Treuhand-Nachfolgeeinrichtung Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) zugute kommen sollen. 1997 habe es für 23 und 1998 für 14 Unternehmen spezifische Beratereinsätze gegeben.

Wie die Regierung weiter mitteilt, hat die BvS keinen zweistelligen Millionenbetrag an Beraterleistungen für den größten Landmaschinenhersteller in Sachsen-Anhalt ausgegeben. Sie habe in Abstimmung mit dem Land die Zweitprivatisierung für dieses Unternehmen soweit vorangetrieben, daß diese Bemühungen mit dem Ziel, industrielle Arbeitsplätze zu erhalten, bis Mai dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen würden. Der Einsatz von Beratern sei auf fehlendes know how bei der Bewältigung der Aufgaben der Treuhandanstalt zurückzuführen gewesen, heißt es in der Antwort. Die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter mit Anstellungsverträgen habe sich kurzfristig als unmöglich erwiesen. Spezialwissen sei dringend notwendig gewesen und habe zunächst von Mitarbeitern der Treuhandanstalt oder der BvS nicht erbracht werden können. Dafür seien von vornherein externe Experten vorgesehen gewesen. Vor diesem Hintergrund sei der Umfang der für Beraterleistungen ausgegebenen Mittel als angemessen zu beurteilen, so die Regierung. Die Qualität der Beraterleistungen sei insgesamt sehr gut, wobei es Ausnahmen gegeben habe. Zu berücksichtigen sei, daß etliche Fachfragen selbst für ausgewiesene Experten neu waren, so daß vor allem anfänglich Fehlbeurteilungen auch bei Beratern nicht ausgeblieben seien. Die Bundesregierung kündigt an, bis Mai ein Konzept zu erarbeiten, wie die Restaufgaben der BvS abgearbeitet werden können. Dabei werde die Frage des Einsatzes externer Berater einbezogen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908307
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