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87/1999
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WETTBEWERBSNACHTEILE DES KUNSTHANDELS BESEITIGEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) wi- Die Bundesregierung sollte eine europaweite Form des Folgerechtes im Kunsthandel anstreben, um die gravierenden Wettbewerbsnachteile zu Lasten des deutschen Kunsthandels zu beenden. Dies betont die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/835). Die Verabschiedung der geplanten EG-Richtlinie zur Neuregelung des Folgerechts im Kunsthandel sei bisher in Brüssel am Widerstand Großbritanniens gescheitert. Die Fraktion will von der Regierung wissen, ob sie die Einschätzung teilt, daß die Harmonisierung des Folgerechts während der EU-Präsidentschaft Deutschlands die erste Möglichkeit seit über 25 Jahren sei, wachsende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Künstler und Galerien in Europa zu beenden. Die Abgeordneten fragen, ob die Regierung weiß, daß fast die Hälfte des gesamten deutschen Exports von Gemälden, Zeichnungen, Schnitten und Skulpturen 1992 nach England, 20 Prozent nach Österreich und 18 Prozent nach Frankreich gingen. Die Regierung soll sagen, ob die deutsche Regelung des Folgerechts auch dann zu einer Abgabe führt, wenn die Kunstwerke nachweislich mit Verlust verkauft wurden. Der konstante Tarif in Höhe von fünf Prozent wirke aufgrund der fallenden Margen im Kunsthandel wie eine progressive Abgabenlast, so daß der Markt ab 200.000 DM systematisch ins Ausland abwandere, heißt es in der Anfrage. Gefragt wird, ob die Regierung eine degressive Staffel in der EU von 4/3/1/0,5 Prozent für ausreichend hält, um die Abwanderung des europäischen Marktes in die USA zu verhindern. Die F.D.P. will ebenso wissen, ob die Regierung sich bei der Harmonisierung in Europa über protektionistische Widerstände einzelner Staaten hinwegsetzen will und ob sie noch unter deutscher EU-Präsidentschaft auf eine Neuregelung dringt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908713
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