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90/1999
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ALLEN VERSICHERTEN WAHLMÖGLICHKEIT GEBEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) ge- Die CDU/CSU will die von der Koalition durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz zum 1. Januar 1999 abgeschaffte Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung für Pflichtversicherte wieder einführen und allen Versicherten zur Verfügung stellen. In einem Entwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V, 14/886) erklärt die Oppositionsfraktion, die Änderung der Koalition habe zu einer nicht zu vertretenden Benachteiligung für Zehntausende von Versicherten geführt. Private Zusatzverträge, deren Prämienhöhe auch an der Altersrückstellung orientiert sei, würden wertlos und müßten ohne Ausgleich gekündigt werden. Diese mit einem freiheitlichen Gesundheitssystem nicht zu vereinbarende Beschränkung von Versichertenrechten müsse zurückgenommen werden. Zudem, so die Union in ihrer Initiative, sollte die unterschiedliche Behandlung von freiwilligen Mitgliedern und Pflichtversicherten - "wo immer möglich" - abgebaut werden. So hätten viele pflichtversicherte Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der allein den freiwilligen Mitgliedern eingeräumten Möglichkeit der Kostenerstattung zu Recht ein "ungerechtfertigtes Privileg" gesehen. Es gebe keine unabweisbaren Gründe, die Differenzierung beizubehalten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909002
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