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96/1999
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KEINE EINHEITLICHEN STROMPREISE DURCH LIBERALISIERUNG (ANTWORT)

Bonn: (hib) wi- Einheitliche Strompreise in ganz Deutschland werden sich durch den Wettbewerb im liberalisierten Strommarkt nicht herausbilden. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1028) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/694). Die Regierung sieht in Strompreisnachlässen über Selbstverpflichtungen der ostdeutschen Stromwirtschaft einen geeigneten Weg zur Angleichung der Strompreise. Solche Selbstverpflichtungen dürften auch weiterhin staatlicher Regulierung in der Wirkung wie in der praktischen Durchführung überlegen sein, heißt es in der Antwort. Genaue Zeitpunkte für eine vollständige Strompreisangleichung kann die Regierung nach eigenen Angaben wegen "nicht vorhersehbarer Marktdynamik in West- und Ostdeutschland" nicht angeben. Große ostdeutsche Industrieunternehmen mit individuellen Bezugsverträgen dürften bereits derzeit ihren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten, so die Einschätzung der Regierung. Mit den angekündigten Strompreisnachlässen der ostdeutschen Energieversorgungsunternehmen könnte nach Auffassung einer Arbeitsgruppe der ostdeutschen Länder bereits in diesem Jahr im Durchschnitt Preisgleichheit für den Bereich der Sondervertragskunden erreicht werden. Allerdings müsse die nicht vorhersehbare Entwicklung der Strompreise in Westdeutschland berücksichtigt werden. Bei den Tarifkunden sei aufgrund der begrenzten Wirtschaftskraft der ostdeutschen Energieversorger ein längerer Zeitraum für die Angleichung der Strompreise erforderlich.

Die Stromsteuer von zwei Pfennigen pro Kilowattstunde und einem Pfennig pro Kilowattstunde bei Nachtstromspeicherheizungen wird der Regierung zufolge bei den Tarifkunden überwiegend mit einer zeitlichen Verzögerung weitergegeben. Bei den Sondervertragskunden lasse sich noch nicht abschätzen, inwieweit es wegen des verstärkten Wettbewerbs durch die Liberalisierung überhaupt zu höheren Strompreisen aufgrund der Stromsteuer kommt. Dies dürfte nach Ansicht der Regierung vor allem für das produzierende Gewerbe gelten, auf dessen Stromverbrauch nur der ermäßigte Steuersatz von 0,4 Pfennigen pro Kilowattstunde erhoben wird. Anfragen aus der Wirtschaft zeigten das große Interesse an einer stärkeren Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, die jetzt vor allem bei Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent durch den vollständigen Wegfall der Mineralölsteuer begünstigt werde. Nach Auslaufen der zeitlich begrenzten Übergangsregelung für die Verstromung ostdeutscher Braunkohle seien keine gesonderten Rahmenbedingungen vorgesehen, um die Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Energieversorger zu sichern.

Nach Regierungsangaben lag der höchste Strompreis Mitte 1998 in Westdeutschland für die Haushalte bei 31,74 Pfennigen pro Kilowattstunde (ohne Mehrwertsteuer) und für Gewerbekunden bei 41,01 Pfennigen, in Ostdeutschland für Haushalten bei 30,85 Pfennigen und für Gewerbekunden bei 39,09 Pfennigen. Den niedrigsten Strompreis gibt die Regierung für westdeutsche Haushalte mit 23,80 Pfennigen und für westdeutsche Gewerbekunden mit 22,67 Pfennigen, den niedrigsten Strompreis für ostdeutsche Haushaltkunden mit 24,35 Pfennigen und für ostdeutsche Gewerbekunden mit 26,35 Pfennigen an.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909602
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