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97/1999
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ÜBER DOPING IM SPITZENSPORT UND FITNESSBEREICH BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) sp- Doping im Spitzensport und im Fitneßbereich hat die CDU/CSU zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/1032) gemacht. Die Fraktion weist darauf hin, es bleibe die vordringliche Aufgabe des Sports selbst, "in eigener Verantwortung" gegen Doping vorzugehen. Die Sportverbände hätten sich durch Satzung verpflichtet, gedopte Sportler mit einer Wettkampfsperre zu belegen, was in schweren Fällen fast einem Berufsverbot gleichkomme. Ganz anders verhalte es sich jedoch im Fitneßbereich, in dem sich der Medikamentenmißbrauch weitgehend jeglicher Kontrolle entziehe. Experten gingen davon aus, so die Abgeordneten, daß über 100.000 Bodybuilder anabole Steroide einnehmen. Der Verband der Deutschen Bodybuilder sei mit 27 positiven Fällen der "dopingintensivste Verband" des deutschen Sports. Die Zahl der positiven Fälle habe über 50 Prozent der analysierten Proben gelegen. Hier sei der Staat gefordert, "dringend Abhilfe zu schaffen".

Die Bundesregierung soll deshalb darlegen, ob sie die gesetzlichen und materiellen Regelung zur Bekämpfung des Dopingmißbrauchs im Sport und Freizeitbereich für ausreichend hält, oder ob sie der Auffassung ist, durch ein Anti-Doping-Gesetz-Sport den Dopingmißbrauch gezielter und umfassender bekämpfen zu können. Gefragt wird auch, ob der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, die sich aus der Verschärfung des Arzneimittelgesetzes und der darin enthaltenen Strafandrohung für die Bekämpfung des Dopingmißbrauchs im Spitzensport und im Bereich des Freizeitsports ableiten lassen. Die Bundesregierung soll sagen, ob sie überlegt, den Besitz bzw. das Mitführen von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen und ob sie beabsichtigt, die öffentlichen Fördermittel daran zu binden, daß die nationalen Sportverbände in ihrer Satzung bei Dopingvergehen eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorsehen. Die Abgeordneten wollen auch wissen, ob die Bundesregierung die rechtlichen Bedenken teilt, daß eine Strafe bis zu zwei Jahren für Dopingvergehen das "äußerste Maß des verfassungsrechtlich Erlaubten" sei. Gefragt wird zudem, ob die Regierung bereit ist, die Sportverbände in ihrem Kampf gegen Dopingmißbrauch durch zusätzliche Mittel zu unterstützen und was sie tun wird, um die illegale Einfuhr von Dopingmitteln zu unterbinden, die im Fitneßbereich immer mehr Eingang finden. Die Regierung soll erklären, ob sie unangemeldet Dopingkontrollen im Fitneßbereichen, zum Beispiel auf der Basis von Selbstverpflichtungen wie im Spitzensport, für ein geeignetes Mittel hält, und wie sie die Forderung nach einer nationalen Anti-Doping-Agentur beurteilt.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909711
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