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107/1999
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KOOPERATION ZWISCHEN JORDANIEN UND EUROPA INTENSIVIEREN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) aw- Die Europäische Gemeinschaft will ihre Zusammenarbeit mit Jordanien intensivieren und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes unterstützen. Das erklärt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (14/1006) zur Ratifikation des Europa-Mittelmeer-Abkommens vom November 1997 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Jordanien andererseits. Dieses Europa-Mittelmeer-Abkommen soll laut Bundesregierung das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien sowie das Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Jordanien, die im Januar 1977 in Brüssel unterzeichnet wurden, ersetzen.

Den Angaben zufolge stellt das Europa-Mittelmeer-Abkommen das vierte einer Reihe neuer Abkommen mit den Mittelmeerdrittländern dar, das die Europäische Gemeinschaft zur Stärkung ihrer Mittelmeerpolitik abgeschlossen habe, um so einen Beitrag zur Sicherung eines Klimas des "Friedens, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität" im Mittelmeerraum zu leisten. Wie die Regierung in ihrer Initiative weiter darlegt, sind die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit politischer Dialog, beiderseitige Handelszugeständnisse sowie Möglichkeiten für die Einräumung einer Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und einer stärkeren Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Hinzu kämen Vereinbarungen über den Zahlungsverkehr, die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Gebieten sowie die Kooperation im sozialen, kulturellen und finanziellen Bereich.

Als wesentliche Elemente des neuen Abkommens nennt die Regierung eine vertragliche Institutionalisierung eines regelmäßigen und umfassenden politischen Dialogs auf hoher Ebene, die Schaffung einer Freihandelszone in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) sowie die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte, die zur Vertragsverpflichtung erhoben worden seien. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtige zu Gegenmaßnahmen, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar zur einseitigen sofortigen Kündigung des Abkommens. Vorgesehen sei zudem, für bestimmte, in einem Protokoll festgelegte agrarische Grundprodukte die Zölle bei der Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft voll beziehungsweise innerhalb von Zollkontingenten aufzuheben oder zu senken. Jordanien habe sich verpflichtet, die Abgaben für die gemeinschaftlichen landwirtschaftlichen Ausfuhren nach Jordanien auf dem derzeitigen Niveau beizubehalten. Nach dem 1. Januar 2002 würden die Vertragsparteien weitere Liberalisierungen prüfen, die ab 1. Januar 2003 angewandt werden sollen. Bei der Zusammenarbeit im sozialen Bereich sollen den Angaben zufolge die Vertragsparteien einen regelmäßigen Dialog darüber führen, wie weitere Fortschritte bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung und der gesellschaftlichen Integration der Staatsangehörigen beider Vertragsparteien erzielt werden können, die sich legal im Gebiet des jeweils anderen Staates aufhalten.

Laut Gesetzentwurf ist die finanzielle Hilfe der Gemeinschaft für die Mittelmeerdrittländer auf rund 4,69 Milliarden ECU Haushaltsmittel für den Zeitraum 1995 bis 1999 festgesetzt worden. Über die Höhe der für Jordanien vorgesehenen Beträge beschließe die Gemeinschaft nach der jeweils gültigen Finanzverordnung. Die Bundesrepublik Deutschland sei an den Kosten in Höhe ihres Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt (zur Zeit rund 28 %), so die Regierung. Darüber hinaus könnten Verwaltungskosten durch die Leistung von Amtshilfe im Zollbereich entstehen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9910704
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