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112/1999
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AUSKUNFT ZUR KÜNSTLICHEN BEFRUCHTUNG VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) ge- Ob es nach Auffassung der Bundesregierung zulässig ist, die künstliche Befruchtung auf Ehepaare bzw. die "zuverlässig festgestellte" stabile, auf Dauer angelegte heterosexuelle Partnerschaft zu begrenzen, will die PDS erfahren. In einer Kleinen Anfrage zur Vielfalt der Familienformen und den Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Befruchtung (14/1093) verweisen die Oppositionsabgeordneten auf die Ende 1998 von der Bundesärztekammer veröffentlichten zweiten Novelle der "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion", mit denen unter anderem die "elterlichen Voraussetzungen" für eine künstliche Befruchtung bestimmt würden. Darin werde grundsätzlich die Bindung der Methode an eine bestehende Ehe und die Anwendung im homologen System (Verwendung des Samens des Ehepartners) festgestellt. Die Methode dürfe bei nichtverheirateten Paaren nur durchgeführt werden, wenn es sich erstens um heterosexuelle Paare handelt, zweitens "zuverlässig festgestellt werden kann, daß diese in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft leben" und drittens eine Beratung durch eine bei der Ärztekammer eingerichteten Kommission erfolgte. Aus Gründen des Kindeswohls "verbiete es sich, einer alleinstehenden Frau oder gleichgeschlechtlichen Paaren einen Kinderwunsch zu erfüllen".

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, ob es ihrer Auffassung nach zur Kompetenz von Ärzten gehört, zuverlässig festzustellen, daß das heterosexuelle, unverheiratete Paar in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft lebt, Gründe für den Kinderwunsch von Paaren zu bewerten, die Befähigung von Männern und Frauen zu einer verantwortungsvollen Elternschaft festzustellen und gegebenenfalls die künstliche Befruchtung zu verweigern. Die Regierung soll auch sagen, ob sie die Auffassung teilt, daß die alleinige Zulassung der künstlichen Befruchtung für Ehepaare sowie unverheiratete heterosexuelle Paare nach Beratung angesichts der "in unserer Zeit existierenden Vielfalt der Lebensformen grundsätzlich verfehlt ist". Die Abgeordneten interessiert zudem, ob die Regierung die Position der Bundesärztekammer teilt, daß es sich im Hinblick auf das Kindeswohl verbiete, sogenannten alleinstehenden Frauen mit Hilfe der assistierten Reproduktion den Kinderwunsch zu erfüllen. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, daß es sich bei dem Ausschluß gleichgeschlechtlicher Paare von der Möglichkeit der künstlichen Befruchtung um eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung handelt. Die Regierung soll darlegen, ob sie rechtliche Regelungen für erforderlich hält, die es den Menschen erlauben, eigenverantwortlich die Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Kinder bekommen wollen, und wenn notwendig mit medizinischer Hilfe. Von Interesse ist zudem, ob die Bundesregierung die Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage zur künstlichen Befruchtung plant und wenn ja, wann damit zu rechnen ist. Äußern soll sie sich ferner dazu, ob es ein berechtigtes Interesse von Frauen sowie Männern an der Anonymität des Samenspenders gibt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911205
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