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138/1999
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VERZÖGERUNG VON ZAHLUNGEN UNATTRAKTIV MACHEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen, die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv zu machen und die Möglichkeiten, fällige Ansprüche zügig gerichtlich geltend zu machen, zu verbessern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (14/1246) vorgelegt zur "Beschleunigung fälliger Zahlungen". Geplant ist, den gesetzlichen Verzugszinssatz von 4 Prozent auf mindestens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz anzuheben und eine Gutachterbescheinigung einzuführen, durch die die Vergütung von Werkleistungen schnell und sicher "fällig gestellt" werden kann.

Nach Auffassung der Regierungsfraktionen ist eine beschleunigte Erfüllung von Zahlungsforderungen nur durch ein Maßnahmenbündel zu erreichen. Dazu gehöre die deutlich Anhebung des regulären Verzugszinses, die Verpflichtung der Besteller von Werkleistungen, Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse zu zahlen, und die Abnahme erbrachter Werkleistungen vom Besteller auch bei geringfügigen oder die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigenden Mängeln. Auch sollte dem Unternehmer die Möglichkeit eröffnet werden, die Vergütung für erbrachte mangelfreie Werkleistungen ohne eine Abnahmeprozedur fällig zu stellen und sollte für den Fall des Rücktritts wegen Verweigerung der Bürgschaft bei der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft eine Schadensersatzpauschale von 5 Prozent der Auftragssumme vorgesehen werden, heißt es in der Begründung.

Ferner nehmen die Regierungsfraktionen in der Begründung der Gesetzesvorlage Stellung zu dem von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Forderungen der Bauhandwerker (14/673). Eine vom Bundesministerium der Justiz durchgeführte Praxisanhörung hätte ergeben, so die Abgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, daß die von der CDU/CSU vorgeschlagenen wesentlichen Maßnahmen "zur schnelleren Begleichung und Durchsetzung von Forderungen allerdings kaum nennenswert beitragen können".

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913804
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