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142/1999
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ENTWURF ZUR NOVELLIERUNG DES WOHNGELDGESETZES VORLEGEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-vb) Die Regierung soll einen Entwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes so rechtzeitig vorlegen, dass der parlamentarische Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2000 und das Inkrafttreten zum 1. Januar nächsten Jahres gewährleistet ist. Dies fordert die PDS in einem Antrag (14/1346). Vorzulegen, so die Abgeordneten weiter, sei eine Leistungs- und Strukturnovelle. Die im Wohngeld- und Mietenbericht 1997 ausgewiesenen Defizite des geltenden Gesetzes seien zu beseitigen. Die Fraktion fordert, die Einkommensgrenzen und die Miethöchstbeträge, bis zu denen Wohngeld gewährt wird, der tatsächlichen Einkommens- und Mietenentwicklung in den letzten zehn Jahren anzupassen und künftig regelmäßig zu dynamisieren. Mit den Leistungsverbesserungen sei das Wohngeld in Ost und West zu vereinheitlichen, ohne das geltende Leistungsniveau in den neuen Ländern zu mindern. Ferner dürfe die Wohngeldstruktur-Reform nicht durch Kostenverschiebung vom Bund auf die Kommunen zu Lasten der Träger der Sozialhilfe erfolgen. Sollten die Kommunen dennoch auch die finanzielle Verantwortung für die Wohngeldleistungen für Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge übernehmen, so seien sie von Bund und Ländern mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten, fordert die PDS. Die Oppositionsfraktion plädiert zudem dafür, die Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen auf das gesamte Bundesgebiet auszudehnen und dem aktuellen örtlichen Mietniveau anzupassen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914205
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