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156/1999
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ERSTE SITZUNG IN BERLIN NACH EKLAT UNTERBROCHEN

Berlin: (hib/KER-ge) Nach einem Eklat hat der Gesundheitsausschuss am Mittwoch vormittag seine erste Sitzung in Berlin unterbrochen. Die Sozialdemokraten hatten den Ausschuss in den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (14/1245) eingeführt. Anschließend wollte der Ausschuss gemeinsam mit der Bundesregierung in die Detailberatung einsteigen. Die Bundesregierung musste jedoch einräumen, aus "organisatorischen Problemen" seien die für den Gesetzentwurf zuständigen Fachleute nicht in Berlin. Man habe erst am Vortag von dem Wunsch erfahren, dass die Einzelexperten bei der Beratung vor Ort sein sollen, so dass man so schnell weder Plätze im Flugzeug noch im Hotel habe buchen können. Quer durch die Fraktionen stimmten die Abgeordneten darüber überein, dass der Termin für die Aussprache im Fachausschuss seit Wochen bekannt gewesen und dass es angesichts eines so wichtigen Gesetzes "befremdlich" sei, wie das Gesundheitsministerium damit umgehe. Die Sitzung wird am Nachmittag fortgesetzt und das Ministerium wurde aufgefordert, bis dahin für den Sachverstand zu sorgen und eine Detailberatung zu ermöglichen.

Zuvor hatte die SPD-Fraktion in die Koalitionsinitiative eingeführt und die Schwerpunkte des Gesetzes erläutert. Ziel sei es, "irrationale Strukturen" und "Überkapazitäten" im Gesundheitswesen abzuschaffen, ohne dabei Kranke zu sehr zu belasten oder die Lohnnebenkosten anzuheben. Zudem gelte es, die Selbstverantwortung der Patienten zu stärken. Dies bedeute jedoch nicht - wie bei der alten Regierung -, so die SPD, dass die Patienten mehr zuzahlen müssten. Vielmehr strebe die neue Regierung an, die Kompetenz der Patienten zu erweitern, sie besser zu informieren und ihnen somit zu helfen, gesundheitsbewusster zu leben. Weitere Ziele der Initiative seien es, so die SPD weiter, ein Globalbudget einzuführen, ambulante und stationäre Behandlungen zu verzahnen und für einen stärkeren Wettbewerb im Krankenhausbereich zu sorgen. Dabei wolle man auch die Verantwortung der Krankenkassen vergrößern, ohne gleichzeitig den Ländern ihre Verantwortung zu nehmen. Erreicht werden solle so auch eine engere Kooperation und Koordination. Obwohl das Gesundheitswesen ein Wachstumsmarkt sei, sei er innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung "nicht ohne Grenzen". Mit der Reform werde deshalb angestrebt, das, was medizinisch notwendig ist, bei gleichzeitiger Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu erbringen, so dass langfristig das Krankenversicherungssystem gesichert werde.

Zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird der Fachausschuss am Donnerstag, dem 9. September von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag, dem 10. September von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (im Reichstagsgebäude, Fraktionssaal der SPD) eine öffentliche Anhörung von Experten durchführen.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915602
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