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157/1999
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EU STELLTE AD HOC NEUN MILLIONEN DM FÜR DIE TÜRKEI BEREIT

Berlin: (hib/KER-mr) An EU-Sofortmitteln sind 9 Millionen DM für die Hilfe nach dem Erdbeben am 17. August in der Türkei zur Verfügung gestellt worden. Davon habe die Bundesregierung 23 Prozent übernommen, erläuterte ein Regierungsvertreter am Mittwoch vormittag im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Außerdem, so die Regierung weiter, werde versucht, weitere rund 50 Millionen DM als Soforthilfe von der Europäischen Union zu mobilisieren. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes hob hervor, das Bundesverteidigungsministerium habe bei logistischen Problemen der einzelnen Hilfswerke kostenlose Hilfe, insbesondere auch durch Flugbereitschaft geleistet. Im übrigen sei die Übersicht des Auswärtigen Amtes (AA), die dieses dem Menschenrechtsausschuss am 2. September zur Verfügung gestellt habe, weiterhin aktuell. Demnach wurden bisher 14.500 Menschen in der Türkei tot geborgen. Die geschätzte Zahl der noch unter den Trümmern vergrabenen Opfern belaufe sich auf etwa 30.000. Hinzu kämen etwa 25.554 Verletzte und bis zu 600.000 Obdachlose. Über 17.000 Häuser seien völlig zerstört worden, weitere 25.600 Gebäude so stark beschädigt, dass sie abgerissen werden müssen. Der wirtschaftliche Schaden beläuft sich nach den Berechnungen des Auswärtigen Amtes auf 10 bis 20 Milliarden DM.

Der Schwerpunkt der Hilfsmaßnahmen liege nach Beendigung der Bergungs- und Rettungsphase nun bei der Bereitstellung von Notunterkünften und Hilfsgütern für die Überlebenden. Hierfür stelle das AA zusätzlich zu den bereits in konkrete Projektmaßnahmen geflossenen Mittel in Höhe von 5 Millionen DM (Rettung und Bergung Verschütteter, medizinische Notversorgung, Löschung des Brandes der Ölraffinerie Tüprasch bei Izmit) weitere 5 Millionen DM bereit. Die vom Auswärtigen Amt insgesamt zugesagten Mittel beliefen sich damit auf etwa 10 Millionen DM. Damit würden die Maßnahmen der vor Ort tätigen Deutschen Hilfsorganisationen zur Versorgung der Erdbebenopfer unterstützt.

Die Vertreterin des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erläuterte vor dem Ausschuß, ihr Ministerium habe 5 Millionen DM an Soforthilfe bereitgestellt, für Suchtrupps, Hundestaffeln und Maßnahmen für den bevorstehenden Winter. Außerdem seien ad hoc 20 Millionen DM überplanmäßige Ausgaben als Finanzielle Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt worden. Die Vertreterin des Bundesinnenministeriums fügte ergänzend hinzu, für die engsten Familienangehörigen sei die Erteilung der Visa erleichtert worden. Außerdem würden bei außerordentlichen Härten Einreisegenehmigungen erteilt. Man habe eine Außenstelle in Istanbul errichtet, die in engem Kontakt mit der Bundesgrenzschutzdirektion Koblenz stehe. Nach den genannten Kriterien seien 151 Anträge gestellt worden, bei denen Visa ohne weiteres erteilt werden könnten. Bisher, so die Regierungsvertreterin, habe es 46 Einreisen gegeben. Die Ermöglichung eines längerfristigen Aufenthalts für Kinder falle in die Zuständigkeit der Länder.

Verteidigungsausschuß

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915701
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