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169/1999
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STREICHUNG DES VORKOSTENABZUGS BRINGT 1,25 MILLIARDEN DM (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die Steuermehreinnahmen durch die Streichung des Vorkostenabzugs bei selbstgenutzten Wohnungen (Paragraph 10i des Einkommensteuergesetzes) beziffert die Bundesregierung auf 1,25 Milliarden DM für das Rechnungsjahr 1999 und 2,43 Milliarden DM für das Rechnungsjahr 2000. Dies geht aus ihrer Antwort (14/1582) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1511) zu den erwarteten Minderausgaben aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes sowie durch das Auslaufen des Fördergebietsgesetzes hervor. Die Steuereinnahmen durch Abschaffung des Werbungskostenpauschbetrages bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Paragraph 9a Nummer 2 Einkommenssteuergesetz) gibt die Regierung mit 20 Millionen DM für 1999 und 40 Millionen DM für 2000 an. Auf 152 Millionen DM in diesem und 299 Millionen DM im nächsten Jahr beziffert sie die Steuermehreinnahmen durch die Verlängerung der Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne bei privaten, nicht eigengenutzten Grundstücken von zwei Jahren auf zehn Jahre. Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung zwischen den Einkünften sowie durch den Ausschluss der Verlustverrechnung bei Verlustzuweisungsgesellschaften (Paragraph 2 Absätze 1a und 3, Paragraph 2b Einkommenssteuergesetz) werden in diesem Jahr keine und im nächsten Jahr Mehreinnahmen von 1,22 Milliarden DM entstehen. Ebenfalls keine Mehreinnahmen bringe die Begrenzung des Verlustrücktrages (Paragraph 10d Absatz 1 Einkommensteuergesetz) mit sich. Die Regierung rechnet aber mit Mehreinnahmen von 315 Millionen DM im nächsten Jahr. Die Steuermehreinnahmen durch die Einschränkung der Teilwertabschreibung (Paragraph 6 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Einkommensteuergesetz) beziffert die Regierung für das Jahr 2000 mit 269 Millionen DM. In diesem Jahr würden dadurch keine Mehreinnahmen erzielt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9916901
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