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175/1999
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Ausschuss für Kultur und Medien

NEUES FÖRDERKONZEPT FÜR GEDENKSTÄTTEN BEGRÜSST

Berlin: (hib/ALD-ku) Sprecher aller Fraktionen begrüßten am Mittwochnachmittag das neue Konzept der Bundesregierung zur Förderung von Gedenkstätten in Deutschland. Es ist in einem Bericht (14/1569) enthalten, der auch auf Erkenntnissen und Forderungen der Enquete-Kommission zur "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit” zurückgeht. Grundsatz ist, worauf im Ausschuss hingewiesen wurde, dass Gedenkstätten an den Orten des Geschehens gefördert werden sollen, wobei der Bund die Stätten mitfinanziert, die aus gesamtstaatlichem Interesse förderungswürdig sind und bei denen die Länder, die insgesamt für die Förderung von Gedenkstätten zuständig sind, sich beteiligen. Der Beteiligungsschlüssel sieht dann eine jeweils hälftige Förderung zwischen Bund und Ländern vor.

Positiv bewertete der Ausschuß das Vorhaben der Regierung, die Gedenkstättenförderung über das Jahr 2003 in den neuen Bundesländern fortzuführen und auch Gedenkstätten in den alten Bundesländern in die Förderung einzubeziehen. Die Abgeordneten begrüßten zudem, dass es künftig neue Initiativen und eine Projektförderung geben soll. Das bisher bestehende Sachverständigengremium soll auch künftig bei der Entscheidung über die Förderung tätig werden. In der Diskussion verteidigten die Sozialdemokraten die angestrebte Mischfinanzierung, nachdem die F.D.P. darauf hingewiesen hatte, es sei besser, Mischfinanzierungen abzubauen und künftig zu vermeiden. Die Bedeutung der Förderung verlange indes, so die SPD, das geteilte Engagement, weil sonst die Länder allein die Mittel aufbringen müssten. Die Regierung erklärte, es sei erreicht worden, trotz der Sparmaßnahmen zusätzliches Geld einzustellen. Damit sei eine Finanzierung der Gedenkstätten für die Zukunft gesichert. Eine breite Diskussion ergab sich, nachdem die PDS Bedenken geltend gemacht hatte, das SED Regime und das Regime der NS-Zeit gleichzustellen. Sprecher der CDU/CSU und der SPD verwahrten sich gegen diesen Vorwurf und betonten, in keiner Weise werde eine Gleichstellung vorgenommen, es gebe aber eine gemeinsame Verantwortung für Opfer von Diktaturen.

Dem Ausschuss liegen zur Beratung über die Förderung von Gedenkstätten ein Bericht der Bundesregierung aus der vorigen Legislaturperiode (13/8486) sowie Anträge der CDU/CSU (14/656) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (14/796) vor. Der Ausschuss stellte fest, die darin enthaltenen Forderungen an die Regierung, sich an Mahnmalen zur Erinnerung an die deutschen Diktaturen und ihre Opfer zu beteiligen, seien im neuen Bericht der Regierung aufgegriffen worden. Übereinstimmung herrschte im Ausschuss darin, dass eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Bericht, der von allen Fraktionen im Grundsatz befürwortet worden war, abgegeben soll.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917503
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