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181/1999
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EURO WIRD ANFANG 2002 ALLEINIGES ZAHLUNGSMITTEL (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) Deutschland wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Jahreswechsel 2001/2002 als den Zeitpunkt festzulegen, an dem die DM ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verliert und der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel wird. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (14/1673) vorgelegt. Damit soll der parallele Umlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel vermieden und die Belastung von Wirtschaft und Verbrauchern aufgrund der Einführung des Euro-Bargeldes möglichst gering gehalten werden. Die EG-Verordnung über die Einführung des Euro läßt die Möglichkeit zu, den maximal sechsmonatigen Zeitraum des Parallelumlaufs von altem und neuem Bargeld durch nationale Rechtsvorschriften zu verkürzen.

Der Entwurf berücksichtigt die im Oktober 1998 erzielte Einigung zwischen den Verbänden der Automatenwirtschaft, der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen über eine "modifizierte Stichtagsregelung” zur Einführung des Euro-Bargelds. Danach stellen die Verbände sicher, dass das DM-Bargeld für eine Übergangszeit bis Ende Februar 2002 bei Handel, Banken und Automaten faktisch weiter verwendet werden kann. Nach der vorgesehenen Regelung tauscht die Deutsche Bundesbank das DM-Bargeld ab 1. Januar 2002 in Euro um.

Der Gesetzentwurf setzt sich im Wesentlichen aus diesem DM-Beendigungsgesetz, einem neuen Münzgesetz, welches das Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen aktualisiert, und aus einer Änderung des Bundesbankgesetzes zusammen. Auch nach Beginn des Euro-Bargeldumlaufs bleibt das Recht zur Ausgabe von Münzen in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten. Um Mißbrauch mit gefälschtem DM-Bargeld in der Übergangsphase während des Austauschs der gesetzlichen Zahlungsmittel zu unterbinden, ist vorgesehen, das bisher für Geldfälschungsdelikte geltende Strafniveau für DM-Bargeld zu übernehmen und die Strafverfolgung ohne Einschränkung sicherzustellen. Der Bund wird zudem ermächtigt, auf Euro lautende Sammlermünzen auszugeben. Die deutschen Euro-Gedenkmünzen sollen dabei im Inland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Münzstätten der Länder mit einer bestimmten Einnahmenhöhe rechnen können müssen. Daher sollte an einem bestimmten Verteilungsschlüssel für die Prägung von Münzen zwischen den Münzstätten festgehalten werden. Er empfiehlt eine Regelung, wonach die deutschen Euro-Münzen und die deutschen Euro-Gedenkmünzen "im Auftrag und für Rechnung” des Bundes in den Münzstätten der Länder ausgeprägt werden, die sich dazu bereit erklären. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. Prägeaufträge würden langfristig vergeben. Es sei davon auszugehen, dass alle fünf deutschen Prägestätten mindestens die nächsten vier bis fünf Jahre voll ausgelastet seien. Spätestens vom Jahr 2004 an werde allerdings mit einem starken Rückgang der Prägeaufträge zu rechnen sein.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9918101
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