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181/1999
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"GRAUER KAPITALMARKT” VERURSACHT HOHE SCHÄDEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/VOM-fi) Der jährliche Schaden, den Anleger auf dem "grauen Kapitalmarkt” erleiden, wird von Strafverfolgungsbehörden und Verbraucherverbänden zwischen einer bis mehreren Milliarden DM vermutet. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung zum "grauen Kapitalmarkt” (14/1633) hervor. Verlässliche Schätzungen liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Auch lasse sich nicht hinreichend feststellen, in welchem Umfang die Verluste auf einem hohen Risiko, auf der Unerfahrenheit der Anleger oder aber dem betrügerischen Verhalten der Initiatoren und der Vermittler der Anlagen beruhen.

Die Regierung geht davon aus, dass in den meisten Bundesländern im Durchschnitt mehrere Tausend Vermittler, häufig Einzelkaufleute, tätig sind. Die Zahl der strafrechtlich in Erscheinung getretenen Firmen liege zwischen einigen wenigen und etwa 680 Unternehmen je Bundesland. Die Unternehmen hätten zwischen 10 und 10.000 Kunden, in Einzelfällen auch mehr. Die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten würden von den Ländern als ausreichend angesehen. Unterschiedlich seien dagegen die Auffassungen über die Notwendigkeit und das Ausmaß weitergehender gesetzlicher Regelungen. Nach Angaben der Regierung lässt sich feststellen, dass häufig die Einzelanlagen zwischen 10.000 DM und 50.000 DM liegen. In etwa 20 Prozent der Fälle liege der Anteil der Kundengelder in Stückelungen von 80.000 DM oder mehr. Die Regierung vermutet, dass ein erheblicher Teil der Gelder für die Investoren ganz oder teilweise verloren geht. Die polizeiliche Kriminalstatistik habe 1997 33.790 Fälle von Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug erfasst. Gegenüber dem Vorjahr bedeute dies eine Steigerung von fast 59 Prozent. Sie beruhe vor allem auf einer Verdoppelung der erfaßten Fälle des Anlagebetrugs (30.441 gegenüber 15.120 im Jahr 1996). Der 1997 verursachte Schaden sei mit rund 900 Millionen DM konstant geblieben.

Die Vermittlung von Unternehmensanteilen und Anteilen an Treuhandvermögen hat nach Angaben der Regierung einen Schwerpunkt der von 1990 bis 1996 auf dem "grauen Kapitalmarkt” vertriebenen Finanzprodukte dargestellt. Bei den Sparplänen würden die Anleger mit relativ geringen monatlichen Ratenzahlungen und der Zusicherung einer Alterssicherung gelockt. Für die gesamte Laufzeit werde ein fest garantierter Zins oder Gewinn zugesagt. Die Beteiligungen erwiesen sich jedoch oft als risikoreiche oder betrügerische Anlagen, die keine Erträge erwarten ließen. Darüber hinaus hätten Anleger Verluste beim Handel mit dem Phantasieprodukt "Bankgarantien” erlitten. Dabei würden die Anleger zu Geldzahlungen mit der Zusage veranlasst, dass durch das Zusammenfassen vieler kleinerer Beträge eine Teilnahme an einem Handel in Bankgarantien möglich sei, zu dem sonst nur institutionelle Investoren Zugang hätten und dabei über dem Marktzins liegende Renditen erzielen würden. Ein derartiger Handel finde aber gar nicht statt, so die Regierung. Reine Phantasieprodukte stellten auch die Depositendarlehen dar, bei denen Anleger aufgefordert würden, einen bestimmten Prozentsatz der gewünschten Kreditsumme als Eigenkapital an den Anbieter zu zahlen. Am Ende erhalte der Anleger weder einen Kredit noch sein eingezahltes Geld zurück. Verluste hätten Anleger auch beim Erwerb geschlossener Immobilienfondsanteile, bei Anlagen in Waren- und Devisentermingeschäften sowie beim Kauf von Aktien mit sehr geringem Wert (penny stocks) erlitten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9918108
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