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185/1999
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Ausschuss für Kultur und Medien

EXPERTEN LEHNEN KÜRZUNG DES BUNDESZUSCHUSSES AB

Berlin: (hib/ALD-hh) Vertreter bildenden Künste und der Theater und Orchester, des Börsenvereins sowie des Kulturrats und der IG Medien haben am Mittwochnachmittag in einem Expertengespräch vor dem Ausschuss für Kultur und Medien den Plan der Bundesregierung abgelehnt, im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes (14/1636) den Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken und außerdem für das Jahr 2000 einen einheitlichen Abgabesatz von vier Prozent in der Künstlersozialversicherung vorzusehen. Die Experten erinnerten an die in der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellte Verbesserung der Künstlersozialversicherung. Die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses stelle stattdessen eine bedenkliche Strukturveränderung in dem Finanzaufkommen für die Versicherung dar. Zur Zeit bringen die Künstler 50 Prozent, der Bund 25 Prozent und die Vermarkter 25 Prozent der Beiträge auf, wobei der Bund den Teil übernimmt, den die Selbstvermarkter zahlen müssten.

Uneinheitlich hatten die Vertreter der Organisationen den Plan der Bundesregierung bewertet, einen einheitlichen Abgabesatz von vier Prozent im nächsten Jahr vorzusehen. Einerseits wurde argumentiert, der gegenwärtige Zustand führe zu Ungerechtigkeiten, andererseits hatten Experten die Notwendigkeit der Differenzierung als Wesensmerkmal der Versicherung hervorgehoben und deren Beibehaltung gefordert. Die Regierung wies darauf hin, dass deren Anteil geringer geworden ist, so dass ein Gutachten zu der Auffassung gekommen sei, den Anteil des Bundeszuschusses auf 15 Prozent zu verringern. Staatsminister Michael Naumann betonte, dass der Sparzwang alle Bereiche erfasse. Es sei jedoch erreicht worden, den Bundeszuschuss nicht so drastisch absenken zu müssen. Anhand der Bedenken der Experten, die eine generelle Reform der Künstlersozialversicherung, die sich im Grundsatz bewährt habe, für erforderlich hielten, um sie auch für die Zukunft zu sichern, meinte Naumann, dass die Argumentation für den Gesetzgebungsweg Konsequenzen haben müsse. Die "goldenen Zeiten” seien vorüber und auch die Künstlersozialversicherung nicht habe ausgenommen werden können.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass alle Regierungen Einschnitte in dieses sensible System auch bei Kenntnis des Gutachtens nicht vorgenommen hätten. Die in der Haushaltssanierung geplanten Veränderungen müssten "vom Tisch”, weil es sich um ein "kulturfeindliches Gesetz” handele. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verteidigten die vorgesehenen Einsparungen, insbesondere weil sie der als notwendig angesehenen Reform nicht vorgreifen würden. Die F.D.P. wies darauf hin, dass die Anhörung eindeutig ausgefallen sei und daher die Koalition am Zuge sei, Konsequenzen daraus zu ziehen. Der Ausschuss kam überein, dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung das Ergebnis der Expertenanhörung mitzuteilen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte angeregt, durch einen förmlichen Beschluss die Auffassung der Experten aufzugreifen, sowohl was die Ablehnung der Kürzungen des Bundeszuschusses betrifft als auch die Forderung nach einer Reform des Künstlersozialversicherungsrechts.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9918505
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