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200/1999
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GESETZLICHEN LADENSCHLUSS AUFHEBEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Aufhebung des gesetzlichen Ladenschlusses ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der F.D.P.-Fraktion (14/1671). Damit wollen die Abgeordneten dem Einzelhandel die Möglichkeit geben, "in eigener Verantwortung den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden”. Ein Schutz der Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen sei verfassungsrechtlich gesichert. Der Gesetzentwurf verzichte in dieser Situation auf eine bundeseinheitliche Regelung. Mit Blick auf regional unterschiedliche Anschauungen und Traditionen bleibe diese Frage in der Gestaltungshoheit der Länder. Die im Einzelhandel Beschäftigten seien wie die Beschäftigten in anderen Wirtschaftszweigen und im öffentlichen Dienst weiterhin durch das Arbeitszeitgesetz sowie durch die einschlägigen Manteltarifverträge "vor unzumutbaren Arbeitszeitregelungen” geschützt. Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten sei vor allem für die kleinen und mittelgroßen Einzelhändler eine Chance, sich gegenüber den großen Märkten auf der "grünen Wiese” zu behaupten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Freigabe der Ladenschlusszeiten ist nach Auffassung der Liberalen auch im Interesse der Familien. Einerseits könnten Paare, wenn beide Partner berufstätig sind, ihre Einkaufspflichten besser aufteilen, andererseits gebe es auch die Möglichkeit, größere Einkäufe mit der gesamten Familie zu tätigen und nicht mehr auf den "überfüllten Familieneinkaufssamstag” ausweichen zu müssen. Schließlich würde die Freigabe der Ladenöffnungszeiten vor allem Existenzgründern in der Anfangsphase helfen, eine Marktposition zu erkämpfen, so die F.D.P.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920001
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