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206/1999
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Finanzausschuss

ZUR WÄHRUNGSUMSTELLUNG EURO-MÜNZEN IM PLASTIKBEUTEL

Berlin: (hib/VOM-fi) Schon kurz vor der Währungsumstellung von D-Mark auf Euro am 1. Januar 2002 können die Bürger "konfektionierte Haushaltsmischungen” mit jeweils 19 Euro-Münzen im Wert von 10 Euro erwerben. Dies berichtete die Bundesregierung am Mittwochnachmittag im federführenden Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein drittes Euro-Einführungsgesetz (14/1673). Damit soll es interessierten Haushalten ermöglicht werden, sich einige Tage vor dem Jahreswechsel 2001/2002 mit den notwendigen Münzen auszustatten. Die Haushaltsmischungen werden nach Regierungsangaben in "Plastikbeuteln mit Bundesadler” ausgegeben. Die Banken hätten bereits 43 Millionen solcher Haushaltsmischungen geordert.

Der Ausschuss nahm das dritte Euro-Einführungsgesetz einstimmig bei Enthaltung der PDS-Fraktion in geänderter Fassung an. Darin enthalten ist ein "Gesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen”. Es beendet die Eigenschaft von DM-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zum Jahresende 2001.

Ferner erweitert es den strafrechtlichen Schutz vor Fälschungen oder Verfälschungen von DM-Banknoten und -Münzen nach Ablauf des Jahres 2001. Nach der "modifizierten Stichtagsregelung”, auf die sich die Wirtschaftsverbände im vergangenen Oktober geeinigt hatten, wird von den Mitgliedern der Verbände erwartet, dass sie bis Ende Februar 2002 auf freiwilliger Basis DM-Banknoten und -Münzen akzeptieren, wobei auch darüber hinaus eine "flexible Handhabung” ermöglicht werde.

Im dritten Euro-Einführungsgesetz ist darüber hinaus ein neues Münzgesetz enthalten, welches das bisherige Münzgesetz ersetzt. Es enthält Bestimmungen zum Münzschutz, zu den Verantwortlichkeiten bei der Gestaltung der nationalen Seite der deutschen Euro-Münzen, zur Verteilung der auszuprägenden Beträge auf die verschiedenen Nennwerte, zur Produktion, zum Inverkehrbringen sowie zur Einziehung der deutschen Euro-Münzen.

Einige Bestimmungen befassen sich mit dem Schutz von deutschen Euro-Münzen in Sonderausführung sowie von Euro-Gedenkmünzen. Durch eine Änderung des Bundesbankgesetzes wird klargestellt, dass die Deutsche Bundesbank das ausschließliche Recht besitzt, Banknoten in Deutschland auszugeben. Gleichzeitig wird sie verpflichtet, die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der Euro-Banknoten öffentlich bekannt zu machen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920602
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