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218/1999
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KONZEPT ZUR BEKÄMPFUNG DER ARBEITSLOSIGKEIT VORLEGEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/KER-as) Zur Bekämpfung der "anhaltend hohen Arbeitslosigkeit” soll die Bundesregierung ein "schlüssiges Konzept” vorlegen, das die für Deutschland abgegebenen Empfehlungen der EU-Kommission in der Beschäftigungspolitik in konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage umsetzt.

Das fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/1955), in dem sie erläutert, die Europäische Kommission habe am 8. September 1999 die "Empfehlung der Kommission für Empfehlungen des Rates zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union” verabschiedet.

In dieser Empfehlung würden die nationalen Beschäftigungspolitiken von der Kommission analysiert und den Mitgliedsstaaten Empfehlungen im Hinblick auf geeignete Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungspolitik gegeben.

Die Kommission führe in ihren Empfehlungen aus, dass die Situation im Hinblick auf die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland besonders problematisch sei und empfehle Deutschland daher, seine Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auszubauen.

Darüber hinaus müsse sich Deutschland stärker mit dem Thema "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit” auseinandersetzen. In ihrem Antrag hält die Union fest, die Kritik der EU-Kommission an der Bundesregierung in Beschäftigungsfragen sei "gerechtfertigt”. Die in diesem Zusammenhang ergangenen Empfehlungen der Kommission müssten daher von der Bundesregierung "dringend umgesetzt werden”.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9921803
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