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227/1999
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NACHFRAGE NACH ALLIIERTENWOHNUNGEN BEZIFFERN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/VOM-vb) Nach dem objektiv feststellbaren Bedarf für Bundeswohnungen in Berlin erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/2043). Die Bundesregierung soll die Zahl der vom Regierungsumzug betroffenen Bundesbediensteten benennen, für die Wohnraum vorgehalten wird, und die Frage bewerten, ob aus sozialen Gründen bei ausgewiesenem großem Leerstand von vergleichbaren Mietobjekten potenzielle Interessenten auf leerstehende Objekte verwiesen werden können.

Im Verlauf des Regierungsumzugs nach Berlin habe der Bund rund 6.500 Wohnungen der ehemaligen Alliierten in verschiedenen Berliner Stadtteilen gekauft, von denen rund 6.000 im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes benötigt würden, so die Fraktion.

Rund 4.000 dieser Wohnungen seien zur Vermietung an nach Berlin übersiedelende Bundesbedienstete vorgesehen. Nach der Sanierung seien für 3.025 Objekte Zwischenmietverträge mit anderen Mietern geschlossen worden, die auf fünf Jahre befristet worden seien.

Ursprünglich habe der Bund mit einem Bedarf von 12.000 Wohnungen für die Umzügler gerechnet. Zwischenzeitlich sei deren Zahl auf 9.100 Wohnungen korrigiert worden. Die 3.025 früheren Alliiertenwohnungen sollten allein ein Drittel dieses Bedarfs abdecken, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Im März 1999 seien noch etwa 1.500 Wohnungen durch Zwischenmieter belegt gewesen. Das Bundesvermögensamt habe in diesen Fällen Kündigungen ausgesprochen und auch Räumungsklagen angedroht. Dagegen wehrten sich etwa 200 Mieter. Nun sei geplant, rund 100 Wohnungen zu räumen.

Die Regierung soll sagen, ob gegenüber den Mietern ein die Kündigung rechtfertigender Eigenbedarf aufgrund öffentlichen Interesses auch dann geltend gemacht werden kann, wenn es keine konkreten Bewerbungen für ein konkretes Mietobjekt gibt.

Gefragt wird auch nach der Zahl der Bewerbungen von Bundesbediensteten und nach dem Verhältnis der Zahl der eingegangenen Bewerbungen zur Zahl der vorgenommenen Kündigungen für die jetzigen Zwischenmieter. Schließlich soll die Regierung den drohenden Mietzinsausfall schätzen, wenn alle Zwischenmieter ausziehen, entsprechende Interessenten aber noch nicht vorhanden sind

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9922702
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