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041/2000
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Rechtsausschuss

SCHLECHTER ZAHLUNGSMORAL GEGENÜBER BAUHANDWERKERN BEGEGNEN

Berlin: (hib/BOB-re) Die rechtliche Position von Bauhandwerkern, ihre finanziellen Forderungen durchzusetzen, soll angesichts einer schlechten Zahlungsmoral von Auftraggebern, gerade in den neuen Bundesländern, gestärkt werden.

Der Rechtsausschuss billigte zu diesem Zweck am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/1246) in geänderter Fassung.

Die F.D.P. schloss sich dem Vorhaben ebenfalls an, CDU/CSU und PDS enthielten sich der Stimme. Ein weiterer Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/673) sowie Anträge der F.D.P.(14/567) und der PDS (14/799) zum gleichen Thema sollen für erledigt erklärt werden.

Nach dem Willen des Ausschusses soll künftig eine Geldschuld während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz verrechnet werden dürfen.

Anders als nach bisheriger Rechtslage soll ein Schuldner bei Geldforderungen bereits dann in Verzug geraten, wenn er eine Rechnung nach Ablauf von 30 Tagen nicht beglichen hat.

Eine Mahnung werde dafür künftig nicht mehr erforderlich sein. Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen dazu geändert werden.

Nach dem Willen der Mehrheit des Rechtsausschusses darf in Zukunft ferner die Abnahme eines Werkes wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

Geplant ist des Weiteren, eine sogenannte Fertigstellungsbescheinigung durch einen Gutachter einzuführen.

Bescheinigt dieser Sachverständige dem Unternehmer, dass das versprochene Werk hergestellt und frei von Mängeln ist, welche der Besteller behauptet hat, kommt dies nach dem Willen der Rechtspolitiker einer Abnahme gleich.

Ein solcher Gutachter könne entweder ein Sachverständiger sein, auf den sich beide Parteien verständigt haben, oder ein auf Antrag des Unternehmers durch eine Kammer öffentlich bestellter und vereidigter Experte.

Mit dieser Regelung solle verhindert werden, dass mutwillige Einwendungen vorgetragen und dann mühsam und zeitaufwendig, letztlich aber doch überflüssigerweise aufgeklärt werden müssen.

Ein in dieser Weise "schneidiges Verfahren", so argumentieren SPD und Bündnis 90/Die Grünen, könne man dem Unternehmer aber nur eröffnen, wenn sein Anspruch zuvor ernsthaft und effektiv auf seine wirkliche Berechtigung überprüft werde.

Die Ausschussmehrheit beschloss außerdem, das Justizministerium solle künftig im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Abschlagszahlungen bei Werkverträgen verlangt werden können, welche die Errichtung eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerkes zum Gegenstand haben.

Während die Sozialdemokraten im Ausschuss erklärten, mit dem neuen Gesetz werde die Stellung der Unternehmen wesentlich verbessert, äußerten CDU/CSU und PDS Bedenken.

Die Union wies darauf hin, ihres Erachtens werde die Rechtssystematik des BGB durchbrochen. Auch die Fertigstellungsbescheinigung sei ein wenig praktikabler Ansatz.

Da das neue Gesetz aber auch positive Elemente enthalte, werde man sich letztlich der Stimme enthalten.

Die F.D.P. merkte an, das neue Vorhaben sei nicht ganz frei von "Populismus", angesichts der Situation gerade in den neuen Bundesländern werde man aber "mit Bedenken" zustimmen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004102
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