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064/2000
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Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Anhörung)

FÖRDERUNG DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG STÖSST AUF ZUSTIMMUNG

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme bei der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) plädiert dafür, alle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die die allgemeine Versorgung von Endverbrauchern sicherstellen, zu fördern.

Dies geht aus ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2765) sowie der PDS (14/2693) für ein KWK-Vorschaltgesetz hervor.

Die Entwürfe sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am heutigen Nachmittag.

Ziel der Gesetzentwürfe ist es, die Energieerzeugung in KWK zu sichern, die durch den liberalisierten Strommarkt bedroht sei.

Nach Koalitionsangaben stellt die Marktöffnung vor allem Energieversorger mit hohem KWK-Anteil vor Übergangsprobleme.

Aufgrund der Preisentwicklung würden industrielle KWK-Anlagen gefährdet und neue Anlagen kaum mehr errichtet.

Die Koalition will Netzbetreiber verpflichten, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen, den KWK-Strom abzunehmen und ihn mit neun Pfennig pro Kilowattstunde zu vergüten, wobei die Vergütung jährlich um einen halben Pfennig gesenkt werden soll.

Erfasst werden sollen Unternehmen und Anlagen, die vor 2000 gegründet wurden oder in Betrieb waren und deren KWK-Anteil mindestens 25 Prozent der Gesamtleistung des Unternehmens und mindestens 10 Prozent an dessen Stromerzeugung beträgt.

Die Arbeitsgemeinschaft Fernwärme hält dies für "willkürlich und diskriminierend" und will diese prozentuale Begrenzung gestrichen sehen.

Der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft wendet sich gegen eine unterschiedliche Vergütungsregelung von KWK-Anlagen für die kommunale Versorgung und industriellen KWK-Anlagen.

Die volkswirtschaftlich erwünschten Effekte des geringeren Brennstoffverbrauchs sowie Schadstoffausstoßes bei KWK-Anlagen würden sich wegen der höheren Jahresbenutzungsstunden bei industriellen Anlagen sogar ausgeprägter zeigen als bei Anlagen der allgemeinen Versorgung.

Eine Stilllegung industrieller KWK-Kraftwerke würde die Schadstoffemissionen stärker ansteigen lassen als ein Abbau solcher Anlagen mit gleicher Leistung in der allgemeinen Versorgung, so der Verband.

Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht bei gleicher Technologie und dem selben Primärenergieträger keine systematischen Unterschiede zwischen Anlagen der allgemeinen Versorgung und industriellen Anlagen.

Der Verband kommunaler Unternehmen kann sich dagegen unterschiedliche Vergütungen wegen der besonderen Betroffenheit der städtischen Heizkraftwerke vorstellen.

Industrielle Anlagen seien vor allem auf den betrieblichen Eigenbedarf an Wärme und Strom ausgelegt und könnten wirtschaftlicher genutzt werden.

Der VDMA befürwortet die Einführung einer Pflichtquote für den KWK-Anteil am gesamten Stromabsatz, wie sie von der PDS vorgeschlagen wird.

Innerhalb der vorgegebenen Quote wirkten dabei die Marktkräfte, so dass trotz dieses ordnungspolitischen Eingriffs weiterhin hoher Wettbewerbsdruck zwischen den verschiedenen Technologien und Unternehmen innerhalb der KWK bestünde.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006402
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