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092/2000
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Anhörung)

ÜBER SPEKTRUM SOZIALER GRUNDRECHTE IN EU-CHARTA UNEINS

Berlin: (hib/BOB-eu) Nach Ansicht der deutschen Wirtschaft sollten die klassischen wirtschaftlichen Grundrechte wie die Berufsfreiheit und der Schutz des Eigentums, nicht aber politische Ziele in der Form von Grundrechten Eingang in eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union finden.

Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Industrie- und Handelstages zu einer öffentlichen Anhörung der EU-Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates am Mittwoch hervor.

Als solche politischen Ziele nennen die Verbände beispielsweise den Umweltschutz, das Recht auf Arbeit und die Gewährleistung bestimmter Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf Gesundheit und die soziale Sicherheit.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund verdeutlicht demgegenüber in seinen Ausführungen, er setze sich mit Nachdruck dafür ein, dass vor allem soziale Grundrechte in der EU-Charta berücksichtigt werden.

Als deren Kernbestand sollten deshalb das Recht auf Freizügigkeit, die Nichtdiskriminierung, die Gleichstellung von Mann und Frau, das Recht auf Koalitionsfreiheit (auch grenzüberschreitend) Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretung sowie Gesundheitsschutz und Arbeitsicherheit garantiert werden.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege begrüßt es, dass die geplante Charta soziale Grundrechte enthalten soll.

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft, der unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Diakonische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz angehören, muss jeder Mensch in der EU ein Recht auf gesellschaftliche Partizipation (Bürgerdialog) und auf Schutz vor Armut und Ausgrenzung (Grundsicherung) haben.

Zu dieser Grundsicherung habe auch das Recht auf Inanspruchnahme sozialer Dienste zu zählen.

Das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss verschiedener Gruppen wie etwa amnesty international, der Gesellschaft für bedrohte Völker, der Heinrich-Böll Stiftung und Pro Aysl, spricht sich in seiner Stellungnahme zu der Anhörung für ein grundrechtlich garantiertes Recht auf Asyl und eine Rechtsschutzgarantie im Rahmen der EU-Charta aus.

Diese seien die beste Garantie dafür, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden.

Die Aufnahme des Flüchtlingsschutzes in die Charta sei zudem Gewähr dafür, dass die EU ihren eigenen Ansprüchen gerecht würde.

Der Text der Charta sollte zudem unbedingt einen expliziten Verweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention enthalten. Ebenfalls zu verankern seien in der Charta das Verbot der Todesstrafe und der Folter, so das Forum Menschenrechte.

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland plädieren übereinstimmend dafür, der Grundrechte-Charta eine Präambel voranzustellen.

Darin müsse nach dem Vorbild des deutschen Grundgesetzes auch die Verantwortung vor Gott genannt werden.

Zudem bedürfe es einer Formulierung, die jeder Person auch die Freiheit sichere, ihre Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat zu bekennen.

Diese Religionsfreiheit habe das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu umfassen, dass religiöse Leben ihrer Einrichtungen intern und in der Öffentlichkeit eigenständig zu bestimmen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0009205
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