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098/2000
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GELTUNGSDAUER DES ALTERSTEILZEITGESETZES VERLÄNGERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes soll bis Ende 2009 verlängert und die Förderhöchstdauer von fünf auf sechs Jahre erweitert werden.

Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/3158) vorgelegt. Damit werde eine Vereinbarung des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt.

Die Regierung erklärt, die Förderdauer der Altersteilzeit werde mit Rücksicht auf die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes um ein Jahr verlängert.

Es sei davon auszugehen, das Arbeitgeber auf diese Weise eher bereit sein werden, mit ihren Arbeitnehmern längere Laufzeiten der Altersteilzeitverträge zu vereinbaren als bisher.

Dadurch könnten Arbeitnehmer bereits ein Jahr eher verkürzt arbeiten. In den Augen der Exekutive führt das unter bestimmten Bedingungen dazu, dass ein Wiederbesetzer des Arbeitsplatzes entsprechend früher nachrückt.

In diesen Fällen werde der Arbeitsmarkt entlastet. Die Neuregelung führe zu einer größeren Akzeptanz der Altersteilzeit, da ein Teil der älteren Arbeitnehmer bereit sein werde, ein Jahr später in Rente zu gehen, um Rentenabschläge zu vermindern, die bei heutiger Regelung in Kauf genommen werden müssten.

Nach Angaben der Bundesregierung entstehen für die Bundesanstalt für Arbeit Mehrausgaben von jährlich etwa 20 Millionen DM. Demgegenüber stünden Minderausgaben für Entgeltersatzleistungen, die ansonsten für die Wiederbesetzer gezahlt würden.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0009805
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