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108/2000
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SIGNAL GEGEN KINDER- UND JUGENDKRIMINALITÄT SETZEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Der ihres Erachtens "besorgniserregende Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität" erfordert nach Ansicht der CDU/CSU ein unmissverständliches politisches Signal.

Wie die Fraktion in einem dazu von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (14/3189) weiter ausführt, müsse den vielfältigen Ursachen und Erscheinungsformen dieser Kriminalität durch ein wirksames und umfangreiches Maßnahmebündel begegnet werden.

Die Union schlägt deshalb vor, eine Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, § 1666) dahingehend zu ändern, eine Gefährdung des Wohls eines Kindes immer dann zu vermuten, wenn dieses Kind wiederholt in schwerwiegender Weise gegen Strafgesetze verstoßen hat oder Anzeichen einer drohenden Abhängigkeit von Betäubungs- oder anderen Suchtmitteln erkennen lässt.

In solchen Fällen sollten gerichtliche Maßnahmen erleichtert werden. Dazu zähle auch die Möglichkeit, in geeigneten Fällen dem Minderjährigen selbst aus erzieherischen Gründen Weisungen zu erteilen.

Mit Blick auf die ihres Erachtens vorrangige Zielgruppe strafauffällig gewordener, aber noch strafunmündiger Kinder heben die Abgeordneten fünf derartige Weisungen hervor: der Schulpflicht nachzukommen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten (Täter-Opfer-Ausgleich) zu erreichen, den Umgang mit bestimmten Personen oder den Besuch von Gast- oder Vergnügungsstätten zu unterlassen, sowie Arbeitsleistungen zu erbringen.

Letzteres müsse vorrangig dann in Betracht kommen, wenn es gelte, angerichteten Schaden, etwa durch mutwillige Zerstörung, wieder gutzumachen, schreibt die Fraktion.

Die CDU/CSU möchte ferner im Jugendstrafrecht das Fahrverbot als Zuchtmittel verankert wissen. Sie verspricht sich von einer solchen Maßnahme eine deutliche erzieherische Wirkung, da dem Führen von Kraftfahrzeugen "erheblicher Prestigewert" zukomme.

Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, es einem Richter künftig zu ermöglichen, den Verurteilten die Pflicht zu regelmäßiger Meldung bei einer amtlichen Stelle aufzuerlegen.

Dies könne den Betroffenen beispielsweise eine Urlaubsreise oder den Besuch bestimmter Veranstaltungen unmöglich machen.

Als weitere Maßnahme denkt die Union an die Einführung eines sogenannten "Einstiegsarrestes". Dem Jugendlichen würde auf diese Weise nachdrücklich der Ernst seiner Situation und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung vor Augen geführt.

Nach den Erfahrungen der Praxis, so die CDU/CSU zur Begründung, werde nämlich die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe durch viele Jugendliche als Sanktion kaum wahrgenommen.

Die Oppositionsfraktion will mit ihrer Initiative des Weiteren erreichen, dass Gerichten künftig die Möglichkeit eröffnet wird, bei schwersten Verbrechen durch Heranwachsende, auf die ausnahmsweise Jugendstrafrecht Anwendung findet, eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren (statt wie bisher zehn Jahren) zu verhängen.

Schließlich sollen Richter die Möglichkeit erhalten, die Vorführung zur Verhandlung oder den Erlass eines Haftbefehls anzuordnen, wenn der Jugendliche unentschuldigt nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint.

Damit würden Forderungen der ständigen Konferenz der Innenminister vom November 1998 sowie der Konferenz der Justizminister vom Juni 1999 aufgegriffen, schreibt die CDU/CSU.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010801
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