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130/2000
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Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

GRENZÜBERSCHREITEND BEIM BODENSCHUTZ ZUSAMMENARBEITEN

Berlin: (hib/SAM-um) Der Umweltausschuss hat am Mittwochmorgen einen Antrag (14/2567) der Koalitionsfraktionen, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Stärkung des Schutzes der Böden fordert, mehrheitlich angenommen.

Zuvor hatte der Ausschuss einem dazu vorgelegten Änderungsantrag der CDU/CSU (14/265) zugestimmt. Ein Antrag der F.D.P.-Fraktion (14/983) wurde abgelehnt.

Anlass für eine Beratung zum Bodenschutz war das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz der Bundesregierung über "Wege zum vorsorgenden Bodenschutz" (14/2834).

Der angenommene Antrag setzt sich dafür ein, das Bewußtsein der Bevölkerung für die zunehmende Gefährdung der Böden zu stärken.

Auch fordern die Fraktionen von der Bundesregierung, einen Bericht über die Fortschritte beim Bodenschutz einmal pro Legislaturperiode, erstmals spätestens im ersten Quartal des Jahres 2002 vorzulegen.

Die CDU/CSU sprach sich dagegen aus, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine internationale Konvention für den Bodenschutz anzustreben, weil sie den Schritt für zu groß hielt.

Ihrer Auffassung nach sei es sinnvoller, alle internationalen Regelungen dahingehend zu überprüfen, ob sie dem Schutz der Böden widersprächen.

Die F.D.P. konstatierte Übereinstimmung im Grundanliegen. Allerdings kritisierten die Liberalen, dass eine internationale Regelung zum Schutz der Böden, etwa eine internationale Bodenschutzkonvention, nicht Bestandteil des Koalitionsantrags sei und hielten deshalb an ihrem Antrag fest.

Dem schloss sich auch die PDS-Fraktion an, die den geänderten Antrag von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen für zu schwach und die Ansätze des Bodenschutzbeirats für zu wenig berücksichtigt hielt.

Zu Beginn der Sitzung hatte Professor Günter Miehlich vom Institut für Bodenkunde der Universität Hamburg die Ziele des Bodenschutz-Gutachtens zusammengefaßt.

Der stellvertretende Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz der Bundesregierung empfahl die Flächenversiegelung zu minimieren und Bodenvorrangflächen zu entsiegeln.

Außerdem gelte es, ein einheitliches Bewertungssystem für die Bodenfunktion sowie einheitliche Regeln zum Eintrag von Schadstoffen in Böden zu entwickeln.

Miehlich regte an, Maßnahmen zu initiieren, die das Bewußtsein für den Erhalt der Bodenfunktion förderten.

Der Beirat habe in seinem Gutachten etwa 90 Vorschläge unterbreitet, die darauf abzielten, die Bodengrenzwerte zugunsten eines vorsorgenden Bodenschutzes zu vereinheitlichen.

Darüber hinaus habe er empfohlen, bodenschutzbezogene Rechtsbereiche und ihre Abstimmung auf die Vorsorgeansätze der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zu überprüfen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013006
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