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178/2000
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Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

SACHVERSTÄNDIGE UNEINIG ÜBER BEZAHLUNG VON PSYCHOTHERAPEUTEN

Berlin: (hib/RAB-ge) Die in einem Gesetzentwurf der F.D.P. (14/3086) und einem Antrag der PDS (14/2929) vorgesehenen Reformen zur Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen waren unter den Vertretern der betroffenen Verbände am Mittwochmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit umstritten.

In beiden Initiativen ist vorgesehen, das Budget für psychotherapeutische Leistungen nachträglich für das Jahr 1999 anzuheben, da das Einkommen der Therapeuten laut Antragsteller gesunken sei.

Die Liberalen wollen sich bei der Anpassung an einem durchschnittlichen Arzteinkommen orientieren und für Erwachsene eine Zuzahlung von 10 DM pro Therapiesitzung einführen.

Nach Auffassung der PDS soll die Selbstverwaltung der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigung in die Lage versetzt werden, die Therapeuten existenzsichernd zu vergüten.

Während Hans-Jochen Weidhaas von der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in seiner schriftlichen Stellungnahme den Gesetzentwurf der F.D.P. grundsätzlich begrüßte und eine Vergütung entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts forderte, lehnte Manfred Partsch vom AOK-Bundesverband unter anderem im Namen des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen und des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen die Initiative ab.

Seiner Auffassung nach werden die Fakten über die Bezahlung von Psychotherapeuten in der Gesetzesinitiative nicht treffend dargelegt. Der Entwurf ginge einseitig zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherten.

Der Antrag der PDS geht nach Partschs Meinung zu Unrecht davon aus, die Bemühungen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen um eine Lösung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen seien gescheitert.

Die Kassenärztliche Vereinigung habe einer Untersuchung zufolge 1999 etwa 300 Millionen DM weniger für Psychotherapie ausgezahlt als im Jahr zuvor.

Darin liege das Problem. Hans-Joachim Schwarz vom Deutschen Psychotherapeutenverband dagegen sah die gemeinsame Selbstverwaltung in der Schuld.

Diese habe es versäumt, rechtliche Vorgaben des Bundessozialgerichts zur Vergütung von Psychotherapeuten umzusetzen.

Gegensätzliche Meinungen gab auch zum Vorhaben der F.D.P., die Patienten an den Kosten durch eine Zuzahlung von 10 DM pro Therapiesitzung zu beteiligen.

In den Augen von Dietrich Bodenstein von der Allgemeinen Ärztlichen Gesellschaft für Psychotherapie dürfe sich eine Zuzahlung nicht auf den psychotherapeutischen Bereich beschränken, da sonst Patienten abgeschreckt würden.

Holger Schildt von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse lehnte die Gebühr ab. Der therapeutische Nutzen einer derartigen Patientenbeteiligung sei empirisch nicht nachgewiesen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017805
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