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223/2000
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KEINE PROBLEME BEI TRANSITVISA FÜR RÜCKKEHR NACH AFGHANISTAN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Probleme bei der Erteilung von Transitvisa für afghanische Staatsangehörige, die über Pakistan freiwillig nach Afghanistan zurückkehren wollen, sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/4035) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4007). Auch Schwierigkeiten bei einer freiwilligen Rückkehr nach Afghanistan über Turkmenistan seien ihr nicht bekannt.

In den weniger als zehn Fällen der vergangenen zwei Jahre hätten sich die turkmenischen Behörden kooperationswillig gezeigt, vor allem, wenn die UN-Flüchtlingskommission (UNHCR) einen sicheren Transport bis zur turkmenisch-afghanischen Grenze angeboten und durchgeführt habe.

Allerdings gebe es im Iran Sichtvermerke für eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan nur in Fällen, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Drittstaat vorläge oder wenn sich die betreffenden afghanischen Stellen für die Erteilung eines Sichtvermerks einsetzen würden.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022306
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