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273/2000
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IMPORT GEFÄHRLICHER HUNDE VERBIETEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/RAB-in) Der Import gefährlicher Hunde soll verboten werden oder nur mit Genehmigung erfolgen.

Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4451) vor. Außerdem sollen die Möglichkeiten, ein Zuchtverbot für gefährliche Hunde zu erlassen, erweitert werden.

Schließlich plant die Regierung, Verstöße gegen bestimmte landesrechtliche Verbote künftig mit Strafen zu belegen.

Zur Begründung heißt es, in jüngster Zeit hätten gefährliche Hunde (Kampfhunde) vermehrt Personen angegriffen.

Dadurch seien bereits Menschen zu Tode gekommen. Dies könne nicht hingenommen werden, so dass restriktive Maßnahmen zum Schutz der Menschen erforderlich seien.

Die Regierung hat nach eigenen Angaben des Weiteren die Initiative ergriffen, um auf EU-Ebene ein generelles Verbot von gefährlichen Hunden zu erreichen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorzuschreiben.

Zusätzlich soll die Exekutive nach dem Willen der Länderkammer prüfen, ob die Daten zu Kampfhunden zentral erfasst werden können.

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Regierung, der Bund habe keine Kompetenz, um eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter einzuführen. Sie wolle aber prüfen, ob eine zentrale Erfassung der Hunde möglich ist.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027301
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