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283/2000
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UNION WILL TEILZEITARBEIT ATTRAKTIVER MACHEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Teilzeitarbeit soll durch neue Reglementierungen im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzgesetz attraktiver gemacht werden.

Dafür tritt die CDU/CSU in einem Antrag (14/4526) ein. Nach dem Willen der Union soll die Bundesregierung ihren vorgelegten Entwurf über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (14/4374) zurückziehen und eine Vorlage entwerfen, mit der die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne neue Erschwernisse und Einschränkungen verlängert wird.

Nach Auffassung der Fraktion leisten Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungssituation.

Derzeit seien über 6 Millionen Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt und rund 2,8 Millionen Beschäftigte hätten ein befristetes Arbeitsverhältnis.

Da die geltende gesetzliche Regelung Ende des Jahres auslaufe, bestehe Handlungsbedarf. Der Gesetzentwurf der Regierung gehe jedoch zu Lasten der Unternehmen und sehe zusätzliche Reglementierungen vor, die Beschäftigungshemmnisse darstellten.

In den Augen der Parlamentarier schränkt der von der Exekutive geplante vorbehaltlose Anspruch der Arbeitnehmer auf Teilzeitarbeit die Vertragsfreiheit unangemessen ein.

Der Arbeitgeber könne dadurch gezwungen werden, seine Planung und Organisation völlig umzustellen. Die damit verbundenen negativen Folgen für den Betriebsverlauf und infolgedessen für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens würden völlig außer Acht gelassen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028307
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