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305/2000
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Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Anhörung)

SACHVERSTÄNDIGE GESPALTEN ÜBER NEUREGELUNG DER PROMILLE-GRENZE

Berlin: (hib/RAB) Das Vorhaben der Bundesregierung, die momentan ab 0,8 Promille Alkohol im Blut geltenden Sanktionsmaßnahmen schon ab 0,5 Promille wirksam werden zu lassen, ist unter Experten umstritten.

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Montagmittag bezeichnete Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (14/4304) als einen "weiteren Schritt in die richtige Richtung." Jede Maßnahme, die einen Beitrag zur Verringerung der Zahl der Fahrzeuglenker mit einem Blutalkoholgehalt (BAK) von mehr als 0,3 Promille leistet, erhöhe die Verkehrssicherheit.

In Fachkreisen gelte beinahe unbestritten, dass die Fahrtüchtigkeit spätestens ab diesem Grenzwert beeinträchtigt sei.

Dr. Eckhardt Jung vom Allgemeinen Deutschen Automobil Club lehnte die Novelle ausdrücklich ab. Die am 1. Mai 1998 in Kraft getretene neue Promillegrenze habe sich grundsätzlich bewährt.

Mit der Einführung einer spürbaren Geldbuße bei einer BAK von 0,5 Promille würden dem Autofahrer die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss deutlich gemacht.

Seiner Ansicht nach lässt ordnungsrechtlich relevantes Fahren unter Einfluss von 0,5 Promille noch nicht ein Gefährdungspotenzial erkennen, das die zwingende Verhängung eines Fahrverbots geboten erscheinen lasse.

Walter Blümel vom Bayerischen Staatsministerium des Innern schloss sich der Einschätzung

Jungs an. Die beabsichtigte Neuregelung lasse einen zu großen Nivellierungsbereich zwischen der 0,5 Promille-Regelung und der absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille entstehen.

Dieser könne sich sogar negativ auswirken, da es für einen Betroffenen ab 0,5 Promille keinen Unterschied mehr mache, ob er weiter trinkt, solange er nicht die 1,1 Promille erreiche.

Christiane Hinninger von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wiederum bezeichnete die Verschärfung des Grenzwertes und eine Anpassung des Bußgeldrahmens als unumgänglich.

Dies würden auch die Erfahrungen aus anderen Staaten belegen. Nach Meinung von Professor Günter Kroj von der Bundesanstalt für Straßenwesen ist die Bevölkerung mehrheitlich dafür, die Promillegrenze auf 0,5 abzusenken und die 0,8-Promille-Grenze abzuschaffen.

Eine Untersuchung zufolge hätten 83 Prozent der Pkw-Fahrer im Osten Deutschlands und 52 Prozent im Westen eine Absenkung des Gefahrengrenzwerts auf 0,5 Promille befürwortet und deutlich gemacht, dass für sie die Rechtsnorm als verbindliche Richtschnur ihres Verhaltens gelte.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030501
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