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314/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)

VERBÄNDE EINIG ÜBER SUBSTANZIELLE REFORMBEDÜRFTIGKEIT DER RENTENVERSICHERUNG

Berlin: (hib/RAB) Vertreter von Wohlfahrts- und anderen Verbänden waren sich am Montagmittag zu Beginn der dreitägigen öffentlichen Anhörungen des Arbeits- und Sozialausschusses einig, dass die gesetzliche Rentenversicherung substanziell reformiert werden muss.

In seinem Statement zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Rentenreform (14/4595) und zu einem von der CDU/CSU vorgelegtem Antrag (14/1310) machte Apostolos Tsalastras von der Arbeiterwohlfahrt Gemeinsamkeiten des Regierungsentwurfs und des Rentenreformgesetzes 1999 der Vorgängerregierung aus.

Beide gingen davon aus, dass die demographische Entwicklung eine Absenkung des Rentenniveaus langfristig notwendig macht.

Die aktuellen Entscheidungsträger würden zudem Verbesserungen wie die Förderung der zusätzlichen privaten Alterssicherung, die eigenständige Sicherung der Frau sowie eine Stärkung der Betriebsrenten vorsehen.

Hans-Jürgen Leutloff lehnte die Initiative der Regierung im Namen des Sozialverbandes Deutschland in der Anhörung ab.

Der Entwurf belaste einseitig und in erheblicher Weise die Versicherten und Rentner, während die Arbeitgeber geschont und zunehmend aus ihrer sozialen Verantwortung entlassen werden sollten.

Die Verwirklichung der beabsichtigten Kürzungen und Leistungseinschränkungen würde zu einem drastischen und nicht hinnehmbaren Absinken des Rentenniveaus führen, so der Experte weiter.

Eine eklatante Benachteiligung von Eltern gegenüber Kinderlosen in der Generation der heutigen und künftigen Ruheständler machte der Vertreter des Deutschen Caritasverbandes, Othmar Rest, in einer schriftlichen Stellungnahme aus.

Die vorgelegten Initiativen würden die dafür verantwortliche Unterbewertung der Leistung "Kindererziehung" gegenüber der Leistung "eingezahlte Beiträge" nicht grundlegend ändern.

Der Caritasverband fordere, Familien mit zwei und mehr Kindern von der geplanten Kürzung des Rentenniveaus auszunehmen.

Achim Backendorf vom Sozialverband VdK Deutschland hielt eine Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung für sinnvoll, um auch den kommenden Rentnergenerationen soziale Sicherheit im Alter zu garantieren.

Die geplanten Maßnahmen zur Absenkung des Rentenniveaus machten aber auch vor dem Hintergrund der Beitragssatzentwicklung keinen Sinn.

Der von der Regierung anvisierte Ausgleichsfaktor gleiche nicht aus, es handele sich lediglich um einen willkürlichen Kürzungsfaktor für Rentenzugänge ab 2011. Die im Gesetzentwurf vorgesehene kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten werde dagegen vom Grundsatz her begrüßt.

Dr. Felix Welti von der "Volkssolidarität" forderte in der Anhörung, die Absicherung von Frauen zu verbessern.

Hierzu seien im Entwurf einige positive Ansätze vorhanden. Diese könnten jedoch die Verschlechterungen nicht kompensieren, die sich aus der Reform im Ganzen ergeben würden.

Diese werde den Ansprüchen Generationengerechtigkeit und Lebensstandardabsicherung im Ergebnis nicht gerecht, hieß es weiter.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031401
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