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316/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)

GEPLANTE FÖRDERUNG DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE KRITISIERT

Berlin: (hib/RAB) Besserverdienende kommen nach Ansicht eines Experten bei der von der Bundesregierung geplanten Förderung der privaten Altersvorsorge besser weg als Bezieher von niedrigen Einkommen.

Diese Auffassung vertrat Manfred Westphal von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände am Mittwochvormittag in der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung und des Finanzausschusses.

Im Mittelpunkt der dreitägigen Befragungen stehen der Regierungsentwurf des Altersvermögensgesetzes (14/4595) und ein Antrag der CDU/CSU zur Zukunft der Rentenversicherung (14/1310).

Unterstützt wurde der Sachverständige von Dr. Erich Standfest vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der in seiner schriftlichen Stellungnahme die hohen Einkommensbezieher ebenfalls im Vorteil sah.

Diese könnten beim Absetzen ihrer Vorsorgebeiträge von der Steuer weit mehr sparen, als Niedrigverdiener durch die Grundzulage an Zuschüssen für den Aufbau der privaten Altersvorsorge erhalten sollten.

Zu dem von der Regierung im Rahmen der privaten Vorsorge ins Auge gefassten Förderkatalog erklärte Jürgen Wagner vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, das anvisierte System sei zu kompliziert.

Es werde sehr schwierig sein, den Bruttolohn der Arbeitgeber permanent zu überprüfen, um die Fördersumme festzulegen.

Er schlug statt dessen vor, das Fördervolumen an der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festzumachen.

Die förderfähigen Anlagemöglichkeiten müssten garantieren, dass die eingezahlten Beiträge zu einer lebenslangen Rente führten. Außerdem müsse Transparenz und Vergleichbarkeit gegeben sein, so der Sachverständige weiter.

Für undurchschaubar hielt auch Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft den Förderkatalog.

Es sei wichtig, eine Testierung der angebotenen Produkte einzuführen oder die Anbieter in Haftung zu nehmen.

Dr. Werner Upmeier hielt es für geboten, privates Wohneigentum im Rahmen der privaten Altersvorsorge zu berücksichtigen.

Ansonsten müsse mittelfristig mit höheren Mieten gerechnet werden, da die Bauaktivität nachlassen werde.

Unisex-Tarife bei den Lebensversicherungen verlangte Svea Kuschel von den Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für Frauen.

Ansonsten würden Frauen bei der privaten Altersvorsorge benachteiligt, da ihre Tarife in den Lebensversicherung höher als die der Männer seien.

Außerdem gleiche sich die Lebenserwartung der Geschlechter immer mehr an. Dr. Michael Baumann von der Stiftung Zukunftsfähigkeit forderte, bei den förderfähigen Anlagemöglichkeiten auf soziale, ethische und ökologische Kriterien zuachten.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit habe bei den Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Peter Schütt von der Stiftung Warentest wies darauf hin, dass viele Menschen bereits jetzt eine private Altersvorsorge finanzieren würden.

Diese Verträge müssten daher in den Förderkatalog überführt werden. Es sei nicht damit zu rechnen, dass diese Personen in Zukunft zusätzliche Mittel bereitstellen könnten.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031601
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