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317/2000
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Wirtschaft/Gesetzentwurf

PREISWERTE ALKOHOLFREIE GETRÄNKE IN GASTSTÄTTEN BESSER DURCHSETZEN

Berlin: (hib/BOB) Gastwirte sollen zukünftig dazu veranlasst werden, mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer anzubieten als das billigste alkoholische Getränk.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen legten dazu einen Entwurf zur Änderung des Gaststättengesetzes (14/4937) vor.

Die Koalitionsfraktionen erläutern, bereits 1994 sei mit einer Änderung der Gewerbeordnung versucht worden, eine ähnliche Regelung durchzusetzen.

In der Rechtsprechung sei dieses Gebot aber so ausgelegt worden, dass Cola, Säfte oder Mineralwasser nur vom absoluten Preis nicht teurer sein dürften als alkoholische Getränke.

Darüber hinaus dürften Alkoholika in anderen Mengen auch mit relativ geringem (Liter-)Preis angeboten werden.

Im Ergebnis habe dies dazu geführt, dass in Gaststätten vielfach nur vom absoluten Preis her gesehen ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als ein alkoholisches angeboten werde.

Dem wolle man mit einer Regelung, die einen (hochgerechneten) Preisvergleich auf Basis für einen Liter des betreffenden Getränkes vornehme, einen Riegel vorschieben.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne versprechen sich von ihrer Initiative eine Eindämmung des Alkoholkonsums, insbesondere bei Jugendlichen, sowie eine höhere Verkehrssicherheit.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031707
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