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320/2000
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Auswärtiges/Antwort

REGIERUNG SETZT SICH FÜR ANGEKLAGTE IRANISCHE KONFERENZTEILNEHMER EIN

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hält die Anklagen gegen 17 iranische Staatsangehörige, welche an einer Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung im April dieses Jahres in Berlin teilgenommen haben, für "abwegig".

Dies habe man auch gegenüber den zuständigen iranischen Stellen deutlich gemacht, so die Regierung in ihrer Antwort (14/4947) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen (14/4686).

Regierungsangaben zufolge lassen sich die Anklagen vor dem Teheraner Revolutionsgericht bzw. einem Sondergericht für Geistliche dahin gehend zusammenfassen, dass die 17 Personen durch ihre Teilnahme an der Konferenz sowie durch deren Vorbereitung "konterrevolutionär" gehandelt und die Sicherheit der Islamischen Republik bedroht hätten.

Die Bundesregierung habe demgegenüber zwischenzeitlich darauf bestanden, dass alle auf der Tagung gemachten Äußerungen durch das sowohl im Grundgesetz als auch in der iranischen Verfassung garantierte Grundrecht der Meinungs- und Redefreiheit geschützt seien.

Sowohl bilateral als auch zusammen mit den europäische Partnern habe man sich - ganz besonders in jüngster Zeit - "mit Ernst und Nachdruck" für die Angeklagten eingesetzt.

Die Regierung werde die Prozesse genau verfolgen und sich weiterhin zu Gunsten der 17 Angeklagten einsetzen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0032004
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