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003/2001
Stand: 08.01.2001
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Bislang etwa 6.500 Angehörige des Bundesgrenzschutzes umgesetzt

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung strebt an, die Reform des Bundesgrenzschutzes (BGS) "baldmöglichst" bis Mitte dieses Jahres abzuschließen. Wie sie in ihrer Antwort (14/5034) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/4953) weiter mitteilt, seien im Bereich der Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamten ursprünglich annähernd 8.000 Beschäftigte von einer personellen Umsetzung betroffen gewesen. Tatsächlich seien bisher etwa 6.500 Personen umgesetzt worden. Im Rahmen der jetzt anlaufenden fünften und letzten Phase der BGS-Reform können dann laut Regierung - anders als bislang - auch Versetzungen aus dienstlichen Gründen ohne Einvernehmen mit dem Beschäftigten vorgenommen werden. Dazu sollen bis Anfang der kommenden Woche die Grenzschutzpräsidien abschließende Daten für eine Bestandsaufnahme vorlegen. Nähere Einzelheiten seien noch mit dem Bundesgrenzschutz-Hauptpersonalrat abzustimmen.

Mit Blick auf die Tarifbeschäftigten beim BGS erklärt die Regierung weiter, es sei davon auszugehen, dass für die Betroffenen ein mindestens gleichwertiger Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stehen werde. Voraussetzung sei jedoch eine "gewisse Mobilität". Wer einen solchen zumutbaren

Arbeitsplatz allerdings ablehne, könne mit der Aufgabe des jeweiligen BGS-Standorts ohne Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gekündigt werden. Soweit für Beschäftigte bei Standortauflösungen trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine Anschlussverwendung gefunden werden könne, käme in solchen Fällen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses "aus dringenden betrieblichen Gründen" bei Zahlung einer Abfindung als "ultima ratio" in Betracht. Die Regierung ist nach eigenen Worten aber bemüht, alle denkbaren Möglichkeiten zu Gunsten der noch betroffenen Beschäftigten auszuschöpfen, um Kündigungen - wie bisher - zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_003/03
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