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005/2001
Stand: 11.01.2001
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Mit Gleichstellungsgesetz zu barrierefreiem Leben für Behinderte beitragen

/Arbeit und Sozialordnung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung will mit einem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen diesem Personenkreis soweit wie möglich eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dies geht aus der Antwort der Regierung (14/5042) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/4361) hervor. Damit solle dem in der Verfassung festgelegten ausdrücklichen Verbot der Diskriminierung Behinderter stärkere Geltung und praktische Wirksamkeit verschafft werden. Der Gesetzentwurf werde so rechtzeitig vorgelegt werden, dass das Gesetz bis Mitte 2002 verabschiedet werden könne. Des Weiteren erklärt die Exekutive, dass Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen behinderter Menschen Gegenstand des

Gesetzgebungsvorhabens zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) seien. Die Regierung sehe vor, in Kürze über einen Entwurf zu beschließen. Außerdem heißt es in der Antwort, die bisherigen Erfahrungen mit dem im letzten Jahr verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zeigten, dass die neu eröffneten Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von allen Beteiligten aktiv aufgenommen und verantwortungsvoll umgesetzt würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_005/02
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