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010/2001
Stand: 17.01.2001
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"Auch nach EU-Erweiterung Lebensmittel- und Hygienestandards wahren"

Landwirtschaftsausschuss/Europaausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/BOB) Nach einer Erweiterung der Europäischen Union um Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE-Staaten) darf es nach Auffassung der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (Bonn) keine unterschiedlichen Standards für Lebensmittel oder deren Produktion geben. Auch der Milchindustrie-Verband (Bonn) ist der Ansicht, von allen Bewerberstaaten sei zu erwarten, dass diese über die bestehende EU-Marktordnung hinaus auch alle Hygienebestimmungen ohne Abstriche akzeptierten. Beide Organisationen äußern sich in schriftlichen Stellungnahmen zu einer gemeinsamen Anhörung des Landwirtschafts- und des Europaausschuss zum Thema Auswirkungen der EU-Erweiterung auf die Agrarpolitik, die am Mittwochnachmittag begonnen hat.

Während der Verband der Ernährungsindustrie nicht prinzipiell gegen Ausnahme- und Übergangsregelungen für neue EU-Mitglieder plädiert, diese aber auf ein "absolutes Mindestmaß" beschränkt und zeitlich eng befristet wissen will, spricht sich der Deutsche Bauernverband gegen solche Fristen in wichtigen binnenmarkt- und damit wettbewerbsrelevanten Vorschriften aus. Alle Vorschriften des gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis communautaire) seien vor dem Beitritt einzuführen und verwaltungsmäßig umzusetzen, so die Organisation der Landwirte.

Der Bauernverband äußert seiner Stellungnahme zufolge im Übrigen Zweifel, ob angesichts "starken politischen Drucks" zur Aufnahme der Beitrittsländer in der EU auch künftig gleiche Wettbewerbs- und Binnenmarktverhältnisse herrschen werden. Statt dessen sei für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft der bisherigen EU-Staaten ein zusätzlicher Kostendruck wegen möglicher Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten. Zur künftigen Finanzierung der Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 für den Fall eines Beitritts vor dem Jahre 2006 sieht die Organisation keinen Änderungsbedarf, da die EU in den Agendabeschlüssen von einem Beitritt von fünf Staaten zwischen 2003 und 2006 ausgehe. Mögliche Ausgleichszahlungen an Landwirte in mittel- und osteuropäischen Staaten seien schon deshalb finanzierbar, da Brüssel seine Eigenmittelobergrenze von 1,27 Prozent des Bruttosozialproduktes voraussichtlich nicht ausschöpfen werde.

Auch Vertreter des Instituts für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa (Halle/Saale) bestätigen, wenn bis zum Jahre 2006 lediglich Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland oder Zypern in die EU aufgenommen würden, sei im EU-Budget "hinreichend Spielraum", um die gemeinsame Agrarpolitik und die Strukturmaßnahmen auch für die neuen Mitgliedstaaten zu finanzieren. Professor Dieter Dräger vom Institut für Ausländische Landwirtschaft (Berlin) betont ebenfalls in diesem Kontext, bedeutende Effizienz- und Einkommensrückstände in der Landwirtschaft der

MOE-Staaten begründeten einen finanziellen Mehrbedarf. Dieser befinde sich aber innerhalb des gegenwärtigen Finanzspielraums der EU. Nach Angaben von Dr. Martin Banse vom Institut für Agrarökonomie der Universität Göttingen würde die Übernahme der geschätzten Marktausgaben für die Beitrittsstaaten im EU-Budgetrahmen liegen. Ungeklärt sei jedoch, wie Direktzahlungen aus Brüssel an die Landwirte finanziert werden könnten. Diese würden voraussichtlich weit höhere Kosten verursachen. Schätzungen zufolge sei für alle zehn Bewerberstaaten von 8,5 Milliarden Euro (rund 16,62 Milliarden DM) auszugehen.

Nach Ansicht des Verbandes der Ernährungsindustrie ist die bestehende Agrarpolitik aus Kostengründen nicht auf Mittel- und Osteuropa übertragbar. Dies sei wegen der unterschiedlichen Ausgangspositionen der Länder dort auch gar nicht nötig. Direktzahlungen, um Preissenkungen zu kompensieren, seien weder erforderlich noch strukturpolitisch sinnvoll, Preisstützungen agrar- und strukturpolitisch sogar schädlich. Denkbar sei aber, höhere Mittel für Strukturanpassungshilfen und zur Modernisierung zu Gunsten der Land- und Ernährungswirtschaft in den Beitrittsländern zu bewilligen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_010/02
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