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010/2001
Stand: 17.01.2001
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KfW übernimmt Refinanzierung auch für die Ausgleichsbank

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Die beiden Förderinstitute des Bundes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), haben am Mittwochmorgen einen Vertrag unterschrieben, demzufolge die Refinanzierung auf dem Kapitalmarkt für beide Häuser künftig allein von der KfW vorgenommen wird. Dies berichtete der Vorstandssprecher der KfW, Hans Reich, anschließend im Finanzausschuss. Das Bundeskabinett hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die KfW die DtA zu 100 Prozent übernehmen soll. Nach den Worten Reichs werde jetzt über einen Unternehmensvertrag zwischen beiden Instituten gesprochen, um sicherzustellen, dass die DtA wie vorgesehen die Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes wird. Die Gespräche dazu sollen am 7. Februar aufgenommen werden, sagte Reich. Parallel würden Verhandlungen über den Kaufpreis und den Kaufvertrag geführt. Nach Darstellung der Bundesregierung haben die mit der Ermittlung des aktuellen Unternehmenswerts der DtA beauftragten beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Arbeiten vor Ort abgeschlossen. Der zum Stichtag 31. August 2000 ermittelte Unternehmenswert dürfte deutlich über dem eines Wertgutachtens aus dem Jahre 1997 in Höhe von rund 2,7 Milliarden DM liegen. Ziel der Bundesregierung ist es den Angaben zufolge, die Förderlandschaft zum Nutzen der mittelständischen Wirtschaft einfacher und transparenter zu gestalten und Überschneidungen zwischen den beiden öffentlich-rechtlichen Förderinstituten zu beseitigen. Zugleich sollen Möglichkeiten zur Kostensenkung (Synergien) genutzt werden, die wiederum der mittelständischen Wirtschaft zu Gute kommen.

DtA-Vorstandssprecher Hans Koban zufolge ist die Hilfe der KfW erforderlich, um die DtA zur Gründer- und Mittelstandsbank auszubauen. Da das Mittelstandsprogramm der KfW mit einem Volumen von 8 Milliarden DM auf die DtA übertragen werde, entstehe ein "Transfersaldo" in dieser Höhe. Die DtA würde eine Kapitalzufuhr begrüßen, so Koban, es seien jedoch auch andere Möglichkeiten denkbar. Ihre erfolgreiche Mittelstandsförderung werde die Ertragslage der KfW belasten. Zusammen mit der KfW und dem Bundeswirtschaftsministerium müsse das jährliche Zinsverbilligungsvolumen geklärt werden. Grenzen sieht Koban da, wo die Selbstständigkeit der DtA berührt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte daran, dass die "einverleibte Tochter" weisungsgebunden sei. Es werde Maßnahmen geben, die Spareffekte zu Gunsten der KfW nötig machten. Dies ginge zu Lasten der Mittelstandsförderung. Gewinner sei der Bundesfinanzminister, der rund 1,5 Milliarden DM für den Haushalt vereinnahmen könne. Zwar ließen sich Synergieeffekte von 150 bis 200 Millionen DM jährlich erzielen, so die Union, doch müsse die KfW den Kaufpreis finanzieren. Die Refinanzierungskosten betrügen allein 150 Millionen DM, so dass die Synergieeffekte darin aufgingen. Dem hielt Hans Reich entgegen, dass der Mittelstand profitieren werde. Die Kreditverfahren müssten schlanker und die Transaktionskosten für die Banken niedriger werden. Wenn es eine gemeinsame Beratungsplattform gebe, fielen Investitionskosten nur einmal an. Koban fügte hinzu, die DtA werde ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes und schlankes Programm anbieten. Die SPD-Fraktion empfahl, die Argumentation der beiden Bankenvertreter durch Zahlen zu untermauern, damit es nicht zu einer "Legendenbildung" komme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_010/04
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